Provisionen: VSAV erwartet Offenlegungspflicht

Laut der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) will die Bundesregierung noch in diesem Sommer eine Verpflichtung zur Offenlegung von Provisionen für alle Versicherungsvermittler einführen. Dies gehe aus dem Anfang Juni vom Kabinett beschlossenen neuen Paragraphen 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hervor.

VSAV-Vorstand Ralf W. Barth rechnet mit einer Verpflichtung zur Provisionsoffenlegung bereits ab Sommer 2014.

Die bisherige Norm habe der Gesetzgeber um einen dritten Absatz ergänzt: „(3) Der Versicherungsvermittler hat dem Versicherungsnehmer die ihm für den Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen. Er hat dies nach § 62 zu dokumentieren.“ Zudem werden laut VSAV die Versicherer durch eine Ergänzung des Paragraph 7 VVG verpflichtet, Kunden in der Lebens– und Krankenversicherung neben den Abschluss- und Vertriebskosten zusätzlich auch die Verwaltungskosten mitzuteilen.

„Angesichts der Eile, mit der die bisherige Expertenanhörung stattfand und mit der die Bundesregierung dieses Gesetzesvorhaben vorantreibt, ist zu erwarten, dass der Bundestag die neuen Gesetzesvorschriften in etwa auch so wie bisher formuliert verabschieden wird“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Das neue Gesetz wird gültig mit Verkündung.

Provisionsoffenlegung für alle Versicherungen

Die Offenlegung der Provision sei nach dem Wortlaut des Gesetzesentwurfes nicht auf die Lebensversicherung beschränkt und somit bei allen Vertragsarten zu beachten, so die VSAV. Aufgrund der unterschiedlichen Höhe von Provisionen wolle das Finanzministerium, dass die Angaben zu Provisionen künftig „in Euro und Cent“ erfolgen.

Zudem sind nach Einschätzung von VSAV-Vertrauensanwalt Johannes Fiala die gesamten mit dem Versicherer vereinbarten Provisionen der jeweiligen Vertriebsgesellschaft offenzulegen, also nicht nur diejenigen des jeweiligen Vermittlers. Diese Darstellung der Offenlegung entspräche etwa der aus einem AIF-Kapitalanlageprospekt in dem ebenfalls die gesamte Provision ausgewiesen werden soll. Für Maklerpools, Vertriebe und Assekuradeure dürfte sich das Geschäft mit Versicherungen damit deutlich erschweren, so die Einschätzung der VSAV.

VSAV empfiehl Vermittlern Neuausrichtung

„Die Versicherer werden, alleine schon durch Ihren neu auferlegten GDV-Kodex, überprüfen müssen, ob die Vermittler oder Untervermittler die Gesamtprovision korrekt angegeben haben. Unkorrektheiten könnten zu Rückabwicklungen führen“, meint VSAV-Anwalt Fiala. Erweise sich gar eine Täuschung über die Provisionshöhe, stehe die Zulassung des Vermittlers auf dem Spiel.

Insgesamt versucht die Politik laut VSAV durch das neue Gesetz offensichtlich eine Stärkung des Verbraucherschutzes zugunsten der Honorarberatung zu erreichen. Die VSAV empfiehlt Vermittlern eine schnelle Einstellung auf die neue Situation und gegebenenfalls eine Neuausrichtung ihrer bisherigen Arbeitsweise.

Er werde seinen Mitgliedern durch die Leistungen seiner Netzwerkpartner und seine Informationspolitik dabei alle Unterstützung gewähren. So könnten Vermittler sogar von der neuen Gesetzgebung profitieren, indem sie sich in der geforderten gesetzlichen Vorgabe und mit einer hohen Beratungsqualität positiv vom Wettbewerb abheben und auch im Vergleich mit Honorarberatern gut abschneiden, so die VSAV. (jb)

Foto: VSAV

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments