Provisionen: BVK begrüßt EU-Position

Bei den Beratungen zur Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD 2), zeichnet sich ab, dass zukünftig Provisionen nur auf Kundennachfrage offengelegt (soft disclosure) werden sollen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt diese Änderung der EU-Position.

Michael H. Heinz, BVK:  „Für die Verbraucher ist es nicht wichtig wie viel Provision ihr Vermittler erhält.“

Die IMD 2 durchläuft momentan das parlamentarische Verfahren in Brüssel. Der BVK sieht in der Offenlegung der Provisionen auf Nachfrage eine bessere Option als die Einführung eines Zwangs zur Offenlegung von Provisionen.

„Damit könnte die Schwelle für unsinnige Neiddiskussionen in der Versicherungsvermittlung gesenkt werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dennoch sind wir dafür, dass es überhaupt keine gesetzliche Offenlegungspflicht für Provisionen gibt. Denn wir haben in Deutschland bereits jetzt eine ausreichende Transparenz.“

Abschlusskosten für Kunden wichtiger als Provisionen

Mit der Informationspflichten-verordnung zum Versicherungsver-tragsgesetz (VVG) werden seit Ende 2007 beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent ausgewiesen anhand derer die Kunden die Abschlusskosten nachvollziehen können. Dies sei neben dem entscheidenden vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz für die Verbraucher wichtig, und nicht, wie viel Provision ihr Vermittler erhält, so Heinz weiter.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Konsumentenschutz des EU-Parlaments ist gegen ein Verbot von Provisionen.

Zudem begrüßt der BVK, dass bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments ein generelles Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten (Packaged Retail Investment Products – PRIPs), wozu beispielsweise fondsgebundene Lebensversicherungen gehören, fallengelassen worden ist.

Konsultationen dauern an

Vor Kurzem sprach sich auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, „Internal Market and Consumer Protection“ (IMCO), gegen ein generelles Verbot von Provisionen aus. Eine Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung „Economic and Monetary Affairs Committee“ (ECON) steht noch aus.

Im Anschluss daran wird sich das Plenum des EU-Parlaments mit der IMD 2 befassen. Danach müssen die EU-Regelungswerke noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Erst dann ist die IMD 2 auf nationaler Ebene umzusetzen. Daher rechnet der BVK nicht damit, dass die novellierte EU-Vermittlerrichtlinie vor 2015 im deutschen Recht Eingang findet. (jb)

 

Foto: BVK / Shutterstock

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