Provisionsabgabeverbot: Versicherungsbranche versus FinTechs

Tatsächlich entschied vor über drei Jahren das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass ein Vermittler von Fondspolicen die Abschlussprovisionen an die Kunden zurückgeben darf und kein Bußgeld der Finanzaufsicht zahlen muss.

Das Urteil hatte der Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart erstritten. Damals verzichtete die BaFin auf Revision und erklärte, sie habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass genommen, das Verbot grundsätzlich zu überprüfen und gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der im Urteil genannten Gründe anzupassen. Eine Entscheidung ist bis heute nicht getroffen.

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Versicherungsbranche hält am Verbot fest

Dass die Finanzaufsicht, bis das Schicksal des Provisionsabgabeverbot feststeht, keine Verfahren gegen Vermittler anstrengen wird, ist indes bekannt. Dennoch hält die Versicherungsbranche am Verbot fest.

So ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davon überzeugt, dass das Provisionsabgabeverbot die Beratungsqualität sichert.

„Mögliche Kunden sollten nicht mit Rabatten oder Sondervergütungen der Vermittler, sondern mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden“, sagt Axel Wehling, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung.

IGVM versus moneymeets

Ein Wegfall des Verbots könnte demnach Vermittler ermutigen, potenzielle Kunden zu übereilten Vertragsabschlüssen zu animieren. Auch viele Vermittler machen sich gegen eine Abschaffung des Verbots stark. Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) hat sogar beim Landgericht Köln eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen moneymeets eingereicht.

Weiterer Kritikpunkt der IGVM ist, dass moneymeets in seinem Kleingedruckten einerseits die Beratung des Kunden und andererseits auch seine Haftung gegenüber dem Kunden ausschließe. Das FinTech sieht der Klage gelassen entgegen: Man werde die eigene Rechtsauffassung vor Gericht gut begründen. (jb)

Foto: Shutterstock

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