Das umstrittene Provisionsabgabeverbot gilt nun doch noch bis Mitte 2017. Das geht aus einer Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor. Für Vermittler heißt das schlicht, dass der Zustand der Rechtsunsicherheit bis dahin weiter anhält.
Ein Kommentar von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte
Artikel 5 der „Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ (Daumen hoch für diesen Namen) sagt sinngemäß schlicht, dass das Provisionsabgabeverbot zum 1. Juli 2017 aufgehoben wird. Man reibt sich erstaunt die Augen: Hieß es nicht gerade erst, dass dieses Verbot aus 1934 zum 1.Januar 2016 passé sein sollte?
Keine Ahndung von Verstößen
Wir erleben nun für weitere eineinhalb Jahre einen unmöglichen Zustand der Rechtsunsicherheit. Danke, Finanzministerium. Und schon ist die Forderung zu hören: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) möge nun aber konsequent Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot ahnden. Da kann man gespannt sein.
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Denn diese Forderung zeugt leider von Rechtsunkenntnis und Populismus. Die Bafin wird den Teufel tun. Immerhin wurde ihr mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2011 bestätigt, dass das Provisionsabgabeverbot rechtswidrig ist.
Seite zwei: Keine klare Haltung des Gesetzgebers