Im letzten Jahr wurde bereits mit der IDD-Gesetzgebung und insbesondere für Versicherungsmakler der Einstieg in die Honorarberatung geebnet.
Für ihre Vermittlungsleistung dürfen sie mit ihren Kunden ein Honorar individuell vereinbaren und auch Beratungsleistungen bei Gewerbekunden abrechnen.
Deutlich reduziertes Stornorisiko
Mit der Vermittlung von kosteneffizienten Nettoversicherungen gegen Honorar ermöglichen sie ihren Kunden den Aufbau einer effektiven privaten Zusatzrente.
Sie selbst haben damit die Chance, die möglichen Liquiditätseinbußen durch die Einführung eines Provisionsdeckels zu kompensieren.
Sie reduzieren ihr Stornorisiko deutlich, da das Vermittlungshonorar nach Ablauf der Widerrufsfrist des Altersvorsorgevertrages unwiderruflich verdient ist.
Zeit nutzen, Option prüfen
Noch läuft das Gesetzgebungsverfahren. Diese Zeit sollten Makler nutzen und das eigene Schicksal selbst in die Hand nehmen und sich mit der Honorarberatung auseinandersetzen.
Der Einstieg in den neuen Geschäftszweig kann langsam erfolgen, der Umstieg Schritt für Schritt. Am Ende kann beides parallel laufen. Ob Honorare dann zehn oder fünfzig oder siebzig Prozent des Vergütungsvolumens ausmachen, hängt davon ab, was für jeden einzelnen am besten funktioniert.
Volker Britt ist Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH und Trainer für Honorarberatung der DMA. Die Deutsche Makler Akademie bietet Seminare zum Einstieg in die Honorarberatung an.
Fotos: Honorarkonzept, Shutterstock
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