Die Große Koalition will die Kosten beim Verkauf von Lebensversicherungen begrenzen. Die Provision für Vermittler bei Vertragsabschluss soll auf maximal 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen. Was Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der JDC Group, über die Pläne denkt.
Das Vorhaben ist klar verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ohne nur annähernd nachvollziehbare Begründung wird erheblich in die Gewerbe- und Berufsfreiheit von Versicherungsvermittlern eingegriffen.
Makler und Vertriebe könnten von einem „LV-Deckel“ dagegen schwer getroffen werden, denn das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat ja die Provisionshöhe im Lebensversicherungsgeschäft der Makler und Vertriebe bereits effektiv um rund 20 Prozent sinken lassen – etwa zehn Prozent durch reduzierte Abschlussprovisionen und weitere zehn Prozent durch die deutlich verlängerten Stornohaftungszeiten.
Zudem würde der Markteintritt junger Makler weiter erschwert, weil diese nicht von vorhandenen Beständen leben können. Es besteht die Gefahr, dass sich Makler und Vertriebe – wie nach dem Krankenversicherungs-Deckel geschehen – vom ohnehin schon schwierigen LV-Geschäft abwenden und die Kunden in diesem Bereich nicht mehr so intensiv beraten wie bisher.
Höhere Stückkosten wären die Folge
Rückläufige Verkaufszahlen und Prämien wären die langfristige Folge, womit ein Kostenvorteil für die Kunden verpufft: Wie beim KV-Deckel wären für die Versichertengemeinschaft höhere und nicht niedrigere Stückkosten die Folge.
Als Verbraucherschutzmaßnahme ist eine Provisionsdeckelung deshalb völlig ungeeignet. Der Gesetzentwurf ist also nicht nur schlecht gemacht, unbegründet und ohne Anlass, er verfehlt zudem jedes erkennbare gesetzgeberische Ziel.
Autor Sebastian Grabmaier ist Vorstandsvorsitzender der JDC Group.