„Nachdem der Gesetzgeber schon in der letzten Legislaturperiode zurecht davon abgesehen hat, einen Provisionsdeckel gesetzlich vorzuschreiben, sind wir über diesen Schritt der Bafin etwas erstaunt“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer Pressmitteilung des Verbands zitiert. „Allerdings gehen wir davon aus, dass diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Vermittlerbranche weniger einschneidend sind als ein gesetzlich vorgeschriebener Provisionsdeckel. Hier will also die Bafin nur diejenigen maßregeln, die überhöhte Vergütungsstrukturen haben. Unsere Mitglieder werden als ehrbare Versicherungskaufleute davon nicht betroffen sein.“
Dennoch hält der BVK generell Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler für kritisch. „Denn sie widersprechen der marktwirtschaftlichen Ordnung und sind deshalb unangebracht“, heißt es in der Pressemitteilung. Man habe zudem in der Vergangenheit in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Begrenzung von Provisionen sich nur marginal und vernachlässigbar auf die Rendite von Lebensversicherungen auswirken würde.
Die Bafin plane zum Thema Provisionsrichtwerte eine aufsichtliche Stellungnahme im zweiten Halbjahr, erklärte Versicherungsaufseher Frank Grund auf der Jahrespressekonferenz der Behörde.