„Nun haben wir es auch von diesem europapolitischen Thinktank schwarz auf weiß, dass die RIS mit ihren partiellen Provisionsverboten einen falschen Ansatz verfolgt, Kleinanlegern bessere Zugangsmöglichkeiten zum Finanzmarkt zu eröffnen“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn selbst partielle Provisionsverbote seien abzulehnen, sagt die Studie. Denn sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell und fokussieren auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen.“
Die Studie kritisiere außerdem, dass die Festlegung von Kriterien zu akzeptablen Produktkosten einer „staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe kommt.“ Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von Wertpapierfirmen, Versicherungen und Versicherungsvermittlern habe in einer Marktwirtschaft in der Regel nichts zu suchen und insbesondere nicht im Finanz- und Versicherungsvertrieb, der von intensivem Wettbewerb geprägt sei.
Positiv – und in Übereinstimmung mit der Einschätzung des BVK – sieht das cep den Verzicht auf flächendeckende Provisionsverbote.