Provisionsverbot: BVK meldet Fortschritte in Brüssel

Michael H. Heinz
Foto: BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz: "Der BVK wird das Thema weiterhin eng begleiten."

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht die Chance, dass ein europäisches Provisionsverbot für Makler "ad acta gelegt" werden könnte. Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz ist für akzeptable Regelungen aus Brüssel aber noch "eine Menge Überzeugungsarbeit" notwendig.

Die Europäische Interessenvertretung des BVK trage Früchte, berichtet der Verband. So äußerte sich die Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europaparlament, Stéphanie Yon-Courtin, laut BVK kritisch zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Dies gehe auch aus einem am 9. November veröffentlichten Papier des ECON-Ausschusses hervor.

Auch die deutschen EP-Parlamentarier Markus Ferber und Ralf Seekatz, mit denen der BVK Anfang Oktober Gespräche geführt habe, wollen im Artikel 30 Absatz 5 b aufgenommen wissen, dass der Maklerstatus nicht mit unabhängiger Beratung konnektiert wird. Des Weiteren plädieren sie für eine Streichung des Artikels 30 Absatz 5 b, b und schlagen eine neue Formulierung dahingehend vor, dass Entscheidungen, ob strengere Maßnahmen eingeführt werden, in die Entscheidungsbefugnis der Nationalstaaten fallen sollen.

1.074 Änderungsvorschläge

„Sowohl die eine als auch die andere Position würden für die deutsche Vermittlerbranche bedeuten, dass das Thema der Unabhängigkeit im Zusammenhang mit dem Maklerstatus und sogar eventuell das eines – wie auch immer ausgestalteten – Provisionsverbotes für Makler ad acta gelegt werden könnten“, heißt es in der Mitteilung des BVK.

Außerdem habe sich Yon-Courtin in ihrem Votum gegen Benchmarks ausgesprochen, die auch der BVK kritisch sieht. Hier sieht der Verband die Produktanbieter in der Pflicht, für Transparenz zu sorgen, denn es überschreite die Möglichkeit von Vermittlern, die Kosteneffizienz von Finanzprodukten haftungssicher gegenüber den Kunden zu erklären.

Bei aller für die deutsche Vermittlerbranche positiven Nachrichtenlage zur RIS aus dem ECON-Ausschuss darf laut BVK jedoch nicht übersehen werden, dass einige der 1.074 Änderungsvorschläge sogar europaweit für komplette Provisionsverbote eintreten.

„Noch eine Menge Überzeugungsarbeit nötig“

„Hier sind also noch eine Menge Überzeugungsarbeit und viele Gespräche nötig, um eine für die deutsche Vermittlerbranche akzeptable Version der RIS zu bekommen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK wird als führender Vermittlerverband, der die Interessen aller Vermittler in Deutschland vertritt, das Thema weiterhin eng begleiten, um für die Interessen der deutschen Vermittlerschaft zu kämpfen.“

Welche Fassung der RIS letztlich verabschieden wird, entscheidet sich in den Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Beobachter gehen davon aus, dass dieser Abstimmungsprozess im nächsten Jahr starten wird, so der BVK.

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