Provisionsverbot? „Es gibt noch viele Unwägbarkeiten“

Markus Ferber
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Markus Ferber, CSU

Gegenüber dem Vermittlerverband AfW hat sich Markus Ferber, Mitglied des EU-Parlaments, über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Kleinanlegerstrategie in Brüssel geäußert.

Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah vor, dass Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten unter ein Provisionsverbot fallen würden. Über diesen Vorschlag hatte der Econ-Ausschuss des Europäischen Parlaments, dessen Mitglied Markus Ferber (CSU) und Ralf Seekatz (CDU) sind, beraten und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht, die Ende April vom Europäischen Parlament angenommen wurden.


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„Das Ziel unseres Änderungsantrages war es, die Möglichkeit zur unabhängigen Beratung zu sichern und die bestehende Rechtslage zu wahren,“ erklärt Ferber. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler zu garantieren und ihre Rolle in einem geregelten Marktumfeld zu stärken. […] Bei der ursprünglichen Formulierung im Kommissionsvorschlag bestand immer die Gefahr, dass Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten unter ein Provisionsverbot fallen würden. Unsere Änderung stellt sicher, dass dies nicht der Fall sein wird.“

Die Änderung lautet: „Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ 

Im Rat laufen die Beratungen noch. „Die Zukunft dieses Änderungsantrags hängt nun von den weiteren Diskussionen der EU-Finanzminister ab, und es gibt noch viele Unwägbarkeiten,“ so Ferber. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir vor Jahresende eine politische Einigung erzielen können.“

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