Provisionsverbot: „EU-Kleinanlegerstrategie komplett überflüssig“

Norman Wirth, AfW, vor einer weißen Backsteinwand.
Foto: AfW / Bettina Straub
AfW-Vorstand Norman Wirth: "Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung."

Anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am 21. Februar 2024 zu den Plänen der EU-Kommission zu einer Kleinanlegerstrategie hat sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erneut mit einer umfangreichen Stellungnahme zu Wort gemeldet.

In der 71-seitigen Stellungnahme gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses, die auch ein bereits bekanntes Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski von der Berliner Humboldt Universität zur Europarechtswidrigkeit des in der EU-Kleinanlegerstrategie bisher angelegten Provisionsverbotes für Versicherungsmakler enthält, kritisiert der AfW nochmals „aufs Schärfste das komplette Vorhaben“, wie der Verband mitteilt.

Der AfW, der die Mitteilung mit „EU-Kleinanlegerstrategie komplett überflüssig“ überschreibt, nimmt dabei insbesondere auch Bezug auf ein bisher öffentlich nicht bekanntes ergänzendes Gutachten von Schwintowski mit Lösungsansätzen, um das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerinnen und Makler zu verhindern.


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Der AfW nennt dabei unter anderem die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig sei und sich für Versicherungsmakler als partielles Berufsverbot darstelle sowie die „fehlerhafte Ausgestaltung“ eines Best-Interest-Tests und „die einseitige Fokussierung auf einen Kostenvergleich, ohne hinreichenden Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinanleger“. Außerdem kritisiert er eine zu weitreichende Verlagerung von wesentlichen Konkretisierungen in Delegierte Rechtsakte und unrealistische Zeitpläne.

AfW-Vorstand Wirth: „Ideologische Fantasien“

„Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung zur Unterstützung bei diesem Thema für die Branche und besonders auch für die Kunden. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben. Vor allem aber bleibt festzuhalten, dass bei Umsetzung des Kommissionsvorschlages die Kleinanleger geschädigt würden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – die Versicherungsmaklerinnen und -makler. Das muss verhindert werden!“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

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