Provisionsverbot? Gesetzgebungsverfahren auf der Zielgeraden

Außenansicht vom Europäischen Parlament in Brüssel
Foto: Picture Alliance
Außenansicht vom Europäischen Parlament in Brüssel

Das EU-Parlament hat auf seiner Plenarsitzung in Straßburg wichtige Beschlüsse getroffen, mit denen das Gesetzgebungsverfahren zur Kleinanlegerstrategie deutlich Fahrt aufnehmen wird.

Zum einen haben die Parlamentarier mehrheitlich entschieden, den Bericht des zuständigen Econ-Ausschusses für Wirtschaft und Währung zur Grundlage der Verhandlungen mit Kommission und Rat zu machen. Unter maßgeblicher Mitwirkung der Berichterstatterin, der französischen Europaabgeordneten Stéphanie Yon Courtin, verständigte sich der Ausschuss im März 2024 auf einen Text, der das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness initiierte Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsmakler wohl vereiteln würde.

Ebenfalls mit deutlicher Mehrheit hat das Plenum den Econ-Ausschuss mandatiert, nunmehr in formelle Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission einzutreten („Trilog“).


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„Mit der Entscheidung in Straßburg sind die europäischen Institutionen am Dienstag auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zu dem für unsere Branche so wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie eingebogen. Wir wünschen den Verhandlungsteams der drei Institutionen gute Beratungen und den Willen zu einem Kompromiss. Dieser sollte möglichst nah an dem bleiben, was der Econ-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments im März beschlossen hat“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Die Klarstellung im Ausschussbericht, die sich mit unabhängigen Vermittlern beschäftigt, sei ein entscheidender Faktor für eine ausgewogene Regulierung.

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