Die Verzögerungen ergeben sich laut AfW aus der noch ausstehenden Bestätigung der neuen EU-Kommission, fehlenden Verhandlungsgruppen im Europäischen Parlament sowie einer komplexen Abstimmung innerhalb der Ratspräsidentschaft. „Ein Beginn der Trilog-Verhandlungen vor Mitte Dezember ist somit unwahrscheinlich; realistischerweise wird der Prozess erst im Januar 2025 beginnen“, erwartet AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Als Trilog wird ein politisches Verhandlungstreffen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens der EU bezeichnet. Hierbei kommen Vertreter des Rates der EU, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zusammen.
Das Retail-Investment-Strategy-(RIS)-Dossier werde nach einer Einigung sowohl eine komplexe juristische Prüfung als auch eine Übersetzung in alle Amtssprachen durchlaufen müssen, so der AfW. Eine Einigung vor dem zweiten Quartal 2025 erscheine somit wenig wahrscheinlich. „Das bedeutet, dass eine finale Veröffentlichung der Regelungen im EU-Amtsblatt wohl erst ab dem dritten Quartal 2025 erfolgen könnte. Ein Inkrafttreten in den Nationalstaaten würde dann 18 oder sogar 36 Monate (nach Vorschlag des Rats der EU) nach dieser Veröffentlichung stattfinden“, teilt der Verband mit.
Da die inhaltlichen Verhandlungen noch nicht begonnen haben, gibt es laut AfW auch keinen neuen Sachstand zum Thema „potenzielles Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler für die Beratung und Vermittlung zu versicherungsbasierten Anlageprodukten“. Man bleibe weiterhin vorsichtig optimistisch, dass ein solches Provisionsverbot aufgrund der Positionen des Europäischen Parlaments sowie des Rats der EU nicht umgesetzt wird.