In einem vor kurzem geführten Gespräch mit Ferber, der für die CSU im Europäischen Parlament sitzt und dort Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) ist, wurden die aktuellen Entwicklungen sowie der weitere Zeitplan für die Umsetzung der RIS erörtert, berichtet der Verband. Der AfW bleibe daher vorsichtig optimistisch, dass ein Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten nicht umgesetzt wird.
Markus Ferber hält es demnach für unwahrscheinlich, dass die neue EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque noch wesentlichen Einfluss auf die Verhandlungen nehmen wird, auch wenn dies theoretisch möglich wäre. Die bisherigen Positionen des Europäischen Parlaments sowie des Rates der EU deuten darauf hin, dass ein Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler nicht Teil der finalen Regelungen sein werde. „Wir sehen weiterhin gute Chancen, dass die bewährten Vergütungsstrukturen für unabhängige Vermittler erhalten bleiben. Dennoch bleiben wir wachsam und setzen uns aktiv für die Interessen der Branche ein“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Ziel: Verhandlungen bis Ende Juni abschließen
Ferber skizzierte dem AfW zufolge zudem den weiteren Zeitplan: Die polnische Ratspräsidentschaft wird demnach die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, -Kommission und Rat, also den sogenannten Trilog, voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abschließen. Anschließend erfolgt eine juristische Prüfung sowie die Finalisierung des Textes, bevor das Europäische Parlament erneut über die RIS abstimmen wird. Erst danach kann die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgen.
Da viele Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gehe Ferber derzeit davon aus, dass die RIS in Deutschland zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Der AfW wird die Entwicklungen weiterhin eng begleiten und sich aktiv in den politischen Prozess einbringen, um die Interessen der unabhängigen Vermittler zu vertreten, kündigt der Verband an.