Wird nun der zwischen Versicherer und Kunden freiwillig vereinbarte Preis von staatlicher Seite nach unten reguliert, führt das zwangsläufig zur einer Verschlechterung der Beratungsqualität. Das schadet den Verbrauchern.
Lass mich in Ruh‘ …
Der aktuelle Referentenentwurf greift wie selbstverständlich in die unternehmerische Freiheit ein und nutzt noch nicht einmal dem Verbraucher – denn der würde durch den Deckel gar nicht profitieren.
Es kommt noch absurder, scheinbar ist es für das von der SPD geführte Ministerium auch kein Problem, in bestehende Verträge nachträglich einzugreifen, zumindest muss so der Gedanke verstanden werden, dass der gewünschte Deckel auch bei dynamischen Anpassungen von Verträgen gelten soll, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurden.
Billige Profilierung – auf Kosten der Versicherungsmakler
Auch die rechtliche Ausrichtung, dass insbesondere ein Versicherungsmakler klar Interessenvertreter seines Kunden sein muss, scheint wenig zu interessieren, denn nun soll der Versicherer die Qualität der Beratung beurteilen und seine Vergütung danach ausrichten – ist es aber nicht gerade die Unabhängigkeit des Maklers von einem Anbieter, die in den vergangenen Jahren auch rechtlich klar herausgearbeitet wurde?
Ist dem Makler nicht verboten worden, Vorteile anzunehmen, die ihn in seiner Unabhängigkeit hinsichtlich Produkt- und Anbieter behindern sollten? Zunächst hört sich die Qualitätsorientierung ja ganz schlau an, aber wäre damit nicht die Gefahr geboren, den Makler darüber über die Vergütung ein Stück mehr „steuern“ zu können? Und sollte nicht einzig der Verbraucher die Qualität des von ihm selbst beauftragten Maklers beurteilen und eben nicht der Anbieter des Produktes?
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