„Die DPR kann die korrekte Abbildung von ausgewählten Geschäftsvorfällen sicherstellen, nicht aber die Existenz von Vermögenswerten nachweisen“, sagte Ernst am Donnerstag bei einer Anhörung im Wirecard-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Demnach prüft die DPR nicht, ob etwa ein vorgelegter Vertrag gefälscht ist oder ob ein Kunde überhaupt existiert.
Noch schwieriger sei es, wenn wie im Fall Wirecard die Unternehmensleitung und Auskunftspersonen selbst die Betrüger seien, sagte der DPR-Chef. „Man kann so intelligente Fragen stellen wie man will, man ist im Endeffekt angewiesen auf die Antworten des Unternehmens.“
Der privatrechtlich organisierte Verein DPR kontrolliert im Staatsauftrag Bilanzen. Die Finanzaufsicht Bafin hatte der auch als Bilanzpolizei bezeichneten Prüfstelle im Februar 2019 den Hinweis auf Ungereimtheiten in der Halbjahresbilanz 2018 von Wirecard gegeben. Daraufhin veranlasste die DPR eine Prüfung. Inzwischen hat die Bundesregierung den Vertrag mit der DPR zu Ende 2021 gekündigt.
Die inzwischen insolvente Wirecard AG hatte im Juni 2020 eingestanden, dass in der Bilanz aufgeführte 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar sind. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht mittlerweile von einem „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“ aus – und zwar seit dem Jahr 2015. Mehr als drei Milliarden Euro könnten verloren sein. (dpa-AFX)