Insolvenz des Arbeitgebers: Was passiert mit der bAV?

Direktzusage, U-Kasse und Pensionsfonds

Zur Insolvenzsicherung dieser drei Durchführungswege hat der Gesetzgeber den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ins Leben gerufen. Sobald über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben Arbeitnehmer mit unverfallbaren Ansprüchen sowie Rentner mit dem Arbeitgeber „nichts mehr zu tun“.

Ihre Ansprüche gehen dann automatisch auf den PSVaG über und die Arbeitnehmer beziehungsweise Rentner müssen sich nur noch an den PSVaG wenden. In der Praxis dauert das allerdings oft mehrere Monate lang, denn der PSVaG muss zunächst vom Insolvenzverwalter informiert werden und anschließend die Anspruchsberechtigung jedes einzelnen Mitarbeiters prüfen.

Ist die Anspruchsberechtigung geklärt, so versichert der PSVaG alle Ansprüche gegen Einmalbeitrag bei einem Versichererkonsortium, unter Federführung der Allianz. Die ehemaligen Mitarbeiter erhalten also Ihre Renten oder Kapitalleistungen zukünftig von der Allianz.

Seite drei: Lücken im PSVaG

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