Die Vorsitzende BGH-Richterin wies darauf hin, dass es für Mietwohnungen bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Ein Vermieter mehrerer Wohnungen hat demnach das Recht, seine Wohnungen einheitlich mit Rauchmeldern auszustatten.
Anwalt verwies auf Landesrecht
Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft nannte den Beschluss seiner Mandanten klug. „Es ist vernünftig, das in eine Hand zu legen.“
Der Anwalt der Kläger verwies dagegen auf das Landesrecht, das die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern der Verantwortung der Wohnungsbesitzer zuweist. (dpa-AFX)
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