„Keiner der Akteure – Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Bafin, Deutsche Bundesbank, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR – hat die Brisanz des Falles Wirecard frühzeitig erkannt und seine Handlungsoptionen ausgeschöpft, um die Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben und Fehlverhalten zu unterbinden“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Rechnungshof weist allerdings darauf hin, dass unklar ist, ob ein anderes Verhalten den Fall hätte verhindern können.
Das Finanz- und das Justizministerium hätten das Verfahren der Bilanzkontrolle „zu keiner Zeit kritisch überprüft“ – obwohl Zuständigkeitsprobleme bekannt gewesen seien, heißt es in dem Bericht. Das Finanzministerium habe zudem nicht nachgehalten, ob die Finanzaufsicht Bafin ihre Instrumente ausschöpfe.
Auch die Bafin habe nicht ausreichend versucht, an erforderliche Informationen zu kommen – stattdessen habe sie offenkundig darauf gewartet, dass etwa die Medien gerichtsfeste Tatsachen zu den Betrugsvorwürfen vorlegten. Der Geschäftsbereich Bankenaufsicht habe für einzelne Entscheidungen mehrere Jahre gebraucht. „Die Bafin ist dem Anspruch des Gesetzgebers nicht gerecht geworden, als integrierte Allianzaufsicht zu wirken“, lautet das Urteil des Rechnungshofes. Allerdings sei auch die Bundesbank „nicht allen Hinweisen auf Missstände hinreichend konsequent nachgegangen“.
Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal fordert der Rechnungshof eine grundlegende Reform der Bilanzkontrolle und plädiert indirekt dafür, auf die Beteiligung einer privatrechtlichen Prüfstelle wie der DPR zu verzichten. Das Finanzministerium müsse zudem sein Risikomanagement „kritisch evaluieren“, besonders in Bezug auf die Aufsicht über die Bafin. Auch die Bafin brauche grundlegende Reformen. (dpa-AFX)