Diese Rechtsprechung zur Prospektübergabe bei telefonischen Beratungen könnte die Entwicklung von Online-Vertriebsplattformen dahingehend beeinflussen, dass Zeichnungsprozesse geschaffen werden, bei denen der Anleger innerhalb weniger Minuten, nachdem ihm die Verkaufsunterlagen zur Verfügung gestellt worden sind, bereits eine Investition tätigen kann.
Es könnte argumentiert werden, dass der Anleger durch die Seitengestaltung nicht unter Druck gesetzt wird, innerhalb einer Online-Sitzung die Investition abzuschließen, sondern dass er jederzeit den Zeichnungsprozess unterbrechen könnte, um die Verkaufsunterlagen ausführlich zu analysieren.
Auch könnte argumentiert werden, dass der Anleger sich möglicherweise die Vertriebsunterlagen schon lange zuvor heruntergeladen hat. Als Absicherung für den Vermittler könnte erwogen werden, dass der Anleger anklicken muss, er habe den Verkaufsprospekt gelesen.
Vermittler sind für die Rechtzeitigkeit verantwortlich
Es erscheint fraglich, ob derartige Zeichnungsprozesse die durch das KAGB eingeführten Anforderungen an die Rechtzeitigkeit des Zur-Verfügung-Stellens erfüllen würden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen können dahingehend interpretiert werden, dass der Vermittler die Verantwortung für die Rechtzeitigkeit des Zur-Verfügung-Stellens trägt. Der Vermittler muss Vertriebsstrukturen implementieren, durch die ein rechtzeitiges Zur-Verfügung-Stellen gewährleistet ist.
Daher erscheint es empfehlenswert, den Zeichnungsprozess so zu gestalten, dass der Vermittler den Zeitraum zwischen dem Zur-Verfügung-Stellen der Verkaufsunterlagen und der Zeichnung erfasst und Vorkehrungen dafür trifft, dass dieser Zeitraum ausreichend lange ist.
Seite drei: Auf Notwendigkeit der ausführlichen Lektüre hinweisen