Rechtsschutz-Policen: Sanfter Streit im Trend

Gerhard Horrion
Gerhard Horrion

„Jeder vierte Deutsche war in den vergangenen fünf Jahren in mindestens eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt“, resümiert Gerhard Horrion, Chef der Rechtsschutzkommission beim GDV und Chef von Roland-Rechtsschutzversicherung.

Dabei förderte eine repräsentative Forsa-Umfrage 2009 zutage, dass die Deutschen ein ausgeprägtes Harmoniebedürfnis besitzen: 68 Prozent der Befragten geben zu, dass bei Streit beide Seiten von einem Kompromiss profitieren. Nachhaltige Schlichtung und schnelle Einigung stehen hoch im Kurs. Vier von fünf Deutschen wissen jedoch kaum um Alternativen zum Gang vor ein Gericht.

Die Branche profiliert sich als Konfliktmanager: Sie erhöht nicht bei erstbes­ter Gelegenheit die Preise, sondern wirkt weiteren Kostensteigerungen durch individuellen Service rund um den Rechtsschutz entgegen. Das verursacht zwar auch Kosten, spart aber gegenüber langwierigen Prozessen viel Geld. Im Blickpunkt stehen dabei telefonische Erstberatung, Zugang zu juristischen Muster­briefen, Hilfe für Kunden bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt in Wohnnähe und neuerdings verstärkt die Streitschlichtung.

Mediation hilft bei Mietrechtsstreit

Besonders geeignet ist die Mediation bei Mietrechts- oder Nachbarrechtsstreits. „Wenn man weiterhin nebeneinander leben möchte, sucht man nach einer einvernehmlichen Lösung und möchte nicht vor Gericht ziehen“, hat Christine Lewetz, Mediatorin bei D.A.S., Rechtsschutzversicherer der Ergo-Gruppe, beobachtet.

Aufgrund einer EU-Richtlinie muss auch hierzulande bis 2011 ein Gesetz zur Mediation in Kraft treten. Hier hat der GDV bereits Mitte 2009 eine sogenannte Mediationsklausel unverbindlich veröffentlicht. Sie soll es den Gesellschaften erleichtern, das Mediationsverfahren in das Leistungsspektrum aufzunehmen. Dazu gibt es in den Musterbedingungen der ARB 2010 einen Paragrafen (§ 5a), der das Mediationsverfahren einbezieht und unter anderem regelt, dass der Versicherer die Kosten des Mediators bezahlt.

Übernommen wurde die GDV-Musterklausel von D.A.S., Roland, Arag und Allianz. Der GDV rechnet damit, dass das bald Marktstandard wird. Die Versicherer sind jedoch frei in ihren eigenen ARB. Etwa die Hälfte der Unternehmen bietet diese freiwillige Mehrleistung noch nicht an.

Viele Leistungsverbesserungen

Die Arag Rechtsschutz hat in ihrer neuen Produktgeneration „Arag Aktiv-Rechtsschutz“ für Privatkunden 2010 das Leis­tungsspektrum erweitert und die außergerichtliche Konfliktlösung (Mediation) aufgenommen. Sofern der entsprechende Lebensbereich – etwa Privat, Verkehr, Beruf oder Wohnen – versichert ist, gilt die Mediation ohne Risikoausschlüsse, Wartezeiten oder Selbstbehalte mitversichert.

Dies ist insbesondere im Familienrecht ein Fortschritt, weil Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Erbangelegenheiten in puncto Mediation mitversichert sind. „Das Konfliktverhalten unserer Kunden ändert sich gründlich“, hat Arag-Vorstand Petersen beobachtet. Davon zeugen über 500.000 telefonische anwaltliche Erstberatungen, die Arag seit Ende 2005 gezählt hat.

Um den Bedarf passgenau bedienen zu können, hat die Gesellschaft ihr bestehendes Konfliktmanagement aus Arag Online Rechts-Service (mit Zugang zu 800 geprüften Musterschreiben), Jura Tel (professioneller Erst-Rat am Telefon) und Anwaltsempfehlung in Kundennähe um die Mediation erweitert. Bereits seit Ende 2008 bietet Arag die Wirtschaftsmediation für Unternehmer an.

Nun gibt es die außergerichtliche Konfliktlösung auch für Privatkunden. Dies führt zu stabileren Lösungen als der richterliche Entscheid, weil eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung erarbeitet und so ein fairer Interessenausgleich möglich wird. Entsprechend sind 80 Prozent der Teilnehmer am Mediationsverfahren mit dem Ergebnis zufrieden – bei Gerichtsverfahren sind es laut Petersen nur 30 Prozent.

Seite 4: Auch Deurag und DMB bieten Produkt-Updates

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