Rechtsschutz-Policen: Sanfter Streit im Trend

Christine Lewetz
Christine Lewetz

Die D.A.S. hat bereits zum 1. Oktober 2010 ihr Mediationsangebot im privaten Bereich ausgebaut und bietet nach Arag die Streitschlichtung auch in Gebieten wie Familien-, Bau und Erbrecht, die bislang gar nicht oder nur in Teilen versicherbar waren – ohne Risikoausschlüsse und ohne Wartezeiten. Seit 2005 hat D.A.S. rund 2.600 Mediationen initiiert.

„Rund 74 Prozent der Mediationsverfahren waren erfolgreich;  das spricht eindeutig für diese Art der außergerichtlichen Streitbeilegung“, resümiert Mediatorin Lewetz.

Neu ist nun bei D.A.S., dass Streitigkeiten rund um Anschaffung, Betrieb und Errichtung einer Fotovoltaikanlage versichert sind. Dies war bisher nicht so, weil Betreiber gewerbesteuerpflichtig sind und Einnahmen daraus demzufolge aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, die nicht vom Rechtsschutz für Privatpersonen gedeckt ist. „Unser Tarif schließt diese Versicherungslücke“, stellt Leis­tungsmanagerin Lewetz klar.

Selbst das scheinbar umfassende Familien-Angebot ist keine Sorglos-Versicherung. Der Schutz beginnt zumeist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss, die versierte Makler jedoch durch gute Marktkenntnis ausräumen können.

Die Stiftung Warentest empfiehlt allenfalls eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – wegen oft beträchtlicher Gesundheitsschäden als Unfallfolge. Was die Warentester an dieser Stelle allerdings verschweigen: Dann muss der Verbraucher bei durchaus häufigem Streit mit dem Arbeitgeber und im Privatbereich beträchtliche finanzielle Eigenmittel einsetzen.

Eigenmächtiges Handeln schadet

Verweigert der Versicherer seine Zustimmung zur Deckungszusage, können Kunden die Ablehnung durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen lassen. Sieht der den Fall ebenfalls als aussichtslos an, muss der Versicherte ihn bezahlen und kann den Versicherer auf Übernahme der Deckung verklagen. Das zahlt allerdings nicht die Rechtsschutzversicherung, und nach Branchenangaben gewinnen die Versicherer vor Gericht 60 Prozent der Streitigkeiten über eine verweigerte De­ckungszusage.

Doch auch mit Deckungszusage muss der Kunde aufpassen: Wer trotz eindeutiger Beweislage und guter Erfolgsaussicht eigenmächtig mit dem Kontrahenten einen Vergleich schließt, kann Ärger mit seinem Versicherer bekommen. Dabei enden 70 Prozent aller Rechtsschutzfälle mit einem Vergleich. Da es dann keine Kostenerstattung vom Kontrahenten gibt, ist es gut zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung hier einspringt.

Eine stetig größer werdende Zielgruppe, die auch in anderen Versicherungssparten immer stärker in den Fokus gerät, sind die Senioren. Weitere Innovationen sind speziell auf Generation 50plus zugeschnitten. Der mobile Anwaltsservice ist einer davon. Ist der Kunde nicht mehr in der Lage, den Anwalt selbst aufsuchen zu können, kommt der Anwalt zum Kunden.

Auch eine Beratung beim Anwalt oder Notar zur Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Baustein bei Seniorenprodukten. Ebenso die Absicherung geringfügiger und hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse. Darüber hinaus kann der Beratungs-Rechtsschutz zu den wichtigen Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch genommen werden.

Seite 6: Versicherungssumme steigt

Zum Tarif-Vergleich von Morgen & Morgen geht es hier

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