Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gelten je nach Deckungskonzept alle Wohneinheiten im In- und Ausland beziehungsweise die von Kindern am Schul- oder Studienort selbstgenutzten Wohnungen im Inland als mitversichert. Auch die Versicherungssumme hat sich verändert.
Hat diese zu Beginn noch knapp 12.500 Euro betragen, so liegt diese heute schon bei vielen Anbietern bei 500.000 Euro bis hin zu unbegrenzter Deckung. Wobei es nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) den Begriff unbegrenzt nicht gibt. Als Höchststreitwert wird in diesem Zusammenhang eine Summe von 30 Millionen Euro angenommen.
Bei den Selbstbeteiligungsvarianten sind dem Ideenreichtum keine Grenzen gesetzt.
So ist das Modell der variablen Selbstbeteiligung weit verbreitet, bei dem die Badische Rechtsschutzversicherung mit zu den ersten Anbietern zählte. Dabei reduziert sich der ursprünglich vereinbarte Betrag nach jedem schadenfreien Jahr. Nach einem Schadenfall beziehungsweise einer Schadenzahlung steigt der Selbstbehalt auf den ursprünglich vereinbarten Betrag oder erhöht sich gemäß einer Schadenfreiheitstabelle um einen bestimmten Prozensatz der ursprünglichen Prämie.
Wahl des Anwalts
Bei einem Anbieter steigt sogar die Selbstbeteiligung nach einer bestimmten Anzahl an Schadenfällen. Doch auch bei einer starren Selbstbeteiligung kann ein Kunde eine Reduzierung erreichen. Und zwar, wenn er im Schadenfall einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt auswählt.
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