Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem privaten Krankenversicherer ist für den Versicherten nicht ohne Risiko. Für die Dauer des Prozesses ist sein Versicherungsschutz unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Gastbeitrag von Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Das deutsche Gesundheitssystem ist vor allem geprägt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind jedoch in der Vergangenheit in die Kritik geraten.
Viele Menschen haben hierauf mit dem Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung reagiert. Man versprach sich hiervon insbesondere im Leistungsfall eine bessere medizinische Versorgung und Behandlung.
Rücktritt oder Anfechtung nicht einfach hinnehmen
Doch in letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen private Krankenversicherungen ihren Kunden just bei Eintritt eines Leistungsfalls den Rücktritt vom Vertrag und sogar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklären.
Dies sollte auf keinen Fall einfach hingenommen werden. Vielmehr gilt es, sich mit den Gründen, die der Versicherer für den Rücktritt beziehungsweise die Anfechtung angibt, sehr genau auseinanderzusetzen.
Unter Umständen hat der Versicherer primär ein wirtschaftliches Interesse daran, sich vom Vertrag einseitig wieder lösen zu können. Die Belange des Kunden und insbesondere dessen Versicherungsschutz finden hier kaum Berücksichtigung.
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