Rechtsstreit mit dem Versicherer: Gefährliche Vakanzphase

Der Kunde wird oft auch vor dem Problem stehen, dass sich die gesetzliche Krankenversicherung häufig nicht dazu bereit erklärt, ihn als Mitglied aufzunehmen.

In diesem Fall wird dem Kunden oft nur übrig bleiben, sich bei einer anderen privaten Krankenversicherung zum Basistarif versichern zu lassen, in dem ihm natürlich nur ein wesentlich geringerer Leistungsumfang im Krankheitsfall zur Verfügung steht.

Es sind auch Fälle denkbar, in denen der Versicherte für die Dauer des Klageverfahrens gegen seine private Krankenversicherung noch zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz suchen muss.

„Sitzfleisch“ mitbringen

Doch wenn das vorgeschilderte Procedere ebenso schwierig wie langwierig erscheint: Es kann sich auszahlen, wenn der Versicherte das nötige „Sitzfleisch“ mitbringt, um einen langen Prozess durchzustehen.

Natürlich bekommt man vor Gericht den Erfolg nicht auf dem sprichwörtlichen „Silbertablett serviert“. Mit den notwendigen Kampfgeist und einer fachkundigen anwaltlichen Vertretung ist es aber durchaus möglich, in diesen Verfahren schlussendlich Erfolg zu haben.

Autor Christof Bernhardt ist Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller.

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