Regelung der Honorarberatung bleibt ungeklärt

Das Treffen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und Lobby-Verbänden der Finanzdienstleistungsbranche zum Thema Beratungsqualität hinterlässt ein großes Fragezeichen. Offen ist weiterhin, wie die Honorarberatung künftig geregelt werden soll. Klar ist nach wie vor nur, dass es ein eigenes Spezialgesetz geben soll.

Dieter Rauch
Dieter Rauch

Der auf der Veranstaltung in Berlin anwesende Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) begrüßte diesen Sonderweg, stellte aber auch Forderungen an die Ministerin.

Der Verband macht sich dafür stark, dass Honorarberater nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und nicht nach der Gewerbeordnung reguliert werden. Damit würde sich die Szene deutlich vom freien Vertrieb abgrenzen, dessen Interessenvertreter seit Beginn der Debatte dafür kämpfen, dass ihre Vermittler nicht die strengeren Auflagen des KWG erfüllen müssen.

„Wir brauchen dringend eine strikte Trennung von Vermittlern, die auf Provisionsbasis arbeiten und Beratern gegen Honorar“, sagte BVDH-Vorstand Dieter Rauch. Nur so sei für den Verbraucher sichergestellt, dass er unabhängige Beratungsleistungen erkennen könne.

Er kritisierte die auf dem Markt bestehenden Mischmodelle, die so aussähen, dass sich einige Vermittler als Honorarberater bezeichneten, obwohl sie trotzdem Provisionen kassierten. Das ginge regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers.

Daneben forderte der Verband die Einführung klarer Kostenkennziffern und eine strenge Sachkundeprüfung. Die Prüfung solle nachweisen, ob es sich um einen Honorarberater oder einen sonstigen Finanzvermittler handele. Langfristig strebe man die Anerkennung der Honorarberatung als Standesberuf ähnlich wie bei Steuerberatern und Rechtsanwälten sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren an. (ks)

Foto: BVDH

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