Die Bundesregierung hat die Fortführung der Sozialabgabenfreiheit in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf den Weg gebracht.
Aktuell liegt dem Bundesrat der entsprechende Gesetzesentwurf vor, der noch seine Einwilligung geben muss. So ist vorgesehen, die Sozialversicherungsbefreiung in der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 unbefristet fortzusetzen. Ursprünglich sollte die vom Bund als ?Anschubfinanzierung? gedachte Abgabenfreiheit am 31. Dezember 2008 aufgehoben werden. (cash-online berichtete) Dagegen hatten sich Experten wie der Vorsitzende der Wirtschaftweisen Professor Dr. Bert Rürup sowie die private Assekuranz vehement ausgesprochen. Sie befürchteten, die Anreize für den Aufbau von Betriebsanwartschaften würden verfallen.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) dazu: ?Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.?
Zu diesem Zweck nimmt der Gesetzesentwurf eine weitere wichtige Weichenstellung vor: Die Anwartschaft auf die Betriebsrente ist bereits ab dem 25. Lebensjahr unverfallbar, also sicher. Bislang konnten Arbeitnehmer ihren Anspruch auch dann nach der Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren verlieren, wenn Sie vor ihrem 30. Lebensjahr den Job wechselten oder aus anderen Gründen den Arbeitsplatz verließen. Die neue Regelung kommt insbesondere jungen Frauen zugute, die künftig bei der Jobpause wegen Geburt und Kindererziehung ihr aufgebautes Rentenpolster behalten. Das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Ende 2006 besaßen 17,3 Millionen Arbeitnehmer eine bAV, dies sind rund 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. (aks)