Alle Einwände der Kreditwirtschaft haben offenbar nichts genützt: Medienberichten zufolge müssen sich Bankberater in Deutschland künftig registrieren lassen. Allerdings sollen Pflichtmeldungen über Filialwechsel von Beratern und Sachkundenachweis entfallen.
Auf die Registrierungspflicht haben sich die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP in ihren Verhandlungen über den Anlegerschutz verständigt, berichten die Nachrichtenagentur „AFP“ und das „Handelsblatt“ übereinstimmend. Ziel sei es, „problematische Strukturen“ in der Bankberatung zu erkennen, wie ein Unionsfraktions-Sprecher gegenüber der Agentur sagte. Auch könnten die Wechsel problematischer Berater zu anderen Banken dann verfolgt werden.
Das zentrale Beraterregister soll den Berichten zufolge die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) führen. Banken müssen ihre Berater dort allerdings nur einmal anmelden und nicht, wie ursprünglich geplant, jeden Filialwechsel angeben. Dem Handelsblatt zufolge wurden die Regulierungspläne auch dahingehend aufgeweicht, dass ein Sachkundenachweis für die beschäftigten Berater entfällt.
Für die Bankenlobby ist der Beschluss der Koalition dennoch ein Schlag ins Kontor. Die Verbände der Kreditwirtschaft hatten sich in den letzten Wochen vehement gegen die Pläne der Bundesregierung gewehrt.
Vergangene Woche hatten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht. Darin lehnten sie es nachdrücklich ab, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bafin registrieren und kontrollieren zu lassen. Bereits im November hat der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sich zur Registerpflicht ablehnend geäußert.
Die Registrierungspflicht ist Teil des seit Monaten diskutierten Anlegerschutzgesetzes, in dem unter anderem auch die Pflicht zur Herausgabe eines Produktinformationsblattes verankert werden soll. (ks)
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