Nach der Lehman-Pleite und dem Madoff-Betrugsskandal musste etwas aufgeräumt werden in der Finanzwelt. Die Behörden in Europa reagierten zu Recht, doch nun ist Augenmaß gefragt.
Gastkommentar: Achim Küssner, Schroders
UCITS IV und UCITS V, MiFID II, AIFM: Schon eine kleine Auswahl von Richtlinien und Gesetzesinitiativen verdeutlicht, dass die Fondsbranche zu den am stärksten regulierten Branchen in Europa gehört. Der Schock der Finanzkrise macht den Wunsch nach Regulierung verständlich, doch auch die Auswirkungen für Fondsanbieter und Anleger sollten stets im Auge behalten werden.
Positiv zu bewerten sind Teile der Neuerungen der zum 1. Juli 2011 in deutsches Recht umgesetzten UCITS-IV-Richtlinie. Fonds können jetzt leichter grenzüberschreitend verwaltet, vertrieben und fusioniert werden. Die Kosten für Asset Manager sinken dadurch, was nicht nur Anlegern, sondern auch der europäischen Fondsbranche im Wettbewerb mit US-Anbietern zugute kommt.
Während die Initiative der EU darauf abzielt, ein länderübergreifendes und vor allem einheitliches System für den Vertrieb an Anleger zu schaffen, beginnen aber bereits die ersten Mitgliedsstaaten ihre eigene Suppe zu kochen. So dürfen beispielsweise in den Niederlanden ab 2013 für den Absatz von Investmentfonds und Hypotheken keine Provisionen mehr an Berater gezahlt werden.
Und nach der Regulierung ist vor der Regulierung: Im Rahmen der UCITS-V-Richtlinie etwa wird bereits diskutiert, auch Depotbanken bei Verlusten stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Kosten von Depotbankdiensten dürften dadurch steigen, und es besteht die Möglichkeit, dass der Aufwand an den Fondsanleger weitergegeben wird. Außerdem wird der Trend zur Internationalisierung der Fondsbranche weiter gestärkt. Als Folge dürften es national ausgerichtete Anbieter zukünftig noch schwerer haben.
Aus den aufkommenden neuen Regulierungen wird deutlich, dass der Anlegerschutz bei den Gesetzgebern eine hohe Priorität besitzt. Und es ist auch sinnvoll, dass der Gesetzgeber den Anlegerschutz bis zu einem gewissen Grad sicherstellt. Es wird sich jedoch noch zeigen, ob jede einzelne dieser Initiativen dem Anleger wirklich hilft oder, ob sie nicht sogar die Wahlmöglichkeiten der Anleger beschränken und den notwendigen Wettbewerb unter den Anbietern blockieren. Unabhängig von den Änderungen des Gesetzgebers können Berater aber einen großen Beitrag zum Schutz der Anleger leisten, in dem sie ihren Kunden Wissen vermitteln. Denn dies wäre ein wesentlich besserer Weg um Privatanleger sinnvoll zu schützen.
Der Autor ist Sprecher der Geschäftsführung der Schroder Investment Management GmbH für Deutschland, Österreich, die Benelux-Länder, CEE und Mediterranean.
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