Der Bundesrat hat seine Forderung erneuert, Vermittler geschlossener Fonds von der Finanzaufsicht Bafin und nicht von den Gewerbeämtern überwachen zu lassen. In einer Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf bezeichneten die Ländervertreter die geplante Regelung als „nicht sachgerecht“.
Der Bundesrat äußert „erhebliche Zweifel“ an der Effektivität einer Kontrolle durch die Gewerbeämter. Zudem werde sie voraussichtlich zu erheblichem Mehraufwand bei den zuständigen Behörden der Länder führen.
Die Ländervertretung verlangt deshalb, dass beim freien Fonds-Vertrieb die gewerberechtliche Regulierung mit einer Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kombiniert wird.
Darüber hinaus forderte das Gremium die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Honorarberatung als Alternative zur provisionsgeleiteten Vermittlung auf eine tragfähige rechtliche Grundlage stellt“. Darin enthalten solle auch eine Abgrenzung der Finanzberatung von der Finanzvermittlung sein.
Der Einfluss des Bundesrats ist jedoch begrenzt. Der Finanzausschuss der Länder hat sich bereits häufiger mit seinen Einwänden an dem geplanten Gesetz zu Wort gemeldet, ohne es zu schaffen, damit Eingang in den inzwischen vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zu finden. Der Einfluss der Finanzdienstleister-Lobby scheint in den federführenden Ministerien ausgeprägter zu sein. Als letztes Mittel könnte die Länderkammer allerdings den Vermittlungsausschuss einschalten. (hb)
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