Bei diesem Kompromiss hat der Gesetzgeber Augenmaß bewiesen: Das Niveau des Anlegerschutzes wird verstärkt – und zwar unabhängig vom Vertriebsweg. Gleichzeitig bleiben die verschiedenen Vertriebskanäle erhalten.
Neben den Auflagen für den Vertrieb stehen Transparenz und Verbraucherinformation im Vordergrund: Die Information der Fondszeichner soll auch durch das so genannte Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verbessert werden. Die Emissionshäuser müssten das VIB zusätzlich zum Prospekt erstellen. Das VIB darf nicht mehr als drei Seiten umfassen und soll alle wesentlichen Aspekte und Risiken der Investition darstellen. Es soll verständlich sein, ohne dass weitere Informationen hinzugezogen werden müssen.
Um die Transparenz einer geschlossenen Beteiligung zu erhöhen, setzte der Entwurf an zwei Punkten an. Fondsgesellschaften müssten unabhängig von ihrer Rechtsform Jahresabschlüsse und Lageberichte nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorgaben erstellen und diese anschließend prüfen lassen. Der Lagebericht soll die aktuelle und künftige Situation des Unternehmens darstellen – mit Augenmerk auf den Chancen und Risiken. Er soll laut Handelsgesetzbuch (HGB) ein den „tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“ vermitteln. Ein Wirtschaftsprüfer muss ihn anschließend testieren. Zudem müssen die Anleger mindestens einmal jährlich über den Wert der Beteiligung informiert werden. Diese beiden Vorgaben – Erstellung des Lageberichts und jährliche Bewertung – verschaffen dem Anleger während der Fondslaufzeit eine deutlich bessere Einschätzung über die Wertentwicklung seiner Beteiligung. In der Vergangenheit konnten Anleger höchstens über den Zweitmarkt einen vagen Anhaltspunkt für den Wert ihres Fondsanteils gewinnen.
Das Vermögensanlagengesetz bringt zwar auch einige Nachteile mit sich. Beispielsweise wird die Regulierung Kosten verursachen und Markteintrittsbarrieren schaffen. Dennoch ist der derzeitige Entwurf positiv zu bewerten: Aus einem unregulierten Anlageprodukt wird eine regulierte, transparente Investitionsmöglichkeit. Dies kann dazu beitragen, das Image geschlossener Fonds zu verbessern. Darüber hinaus haben Emissionshäuser die Chance, ihr Geschäftsmodell auszuweiten und beispielsweise neue Kunden im institutionellen Bereich anzusprechen. Insgesamt bietet der vorliegende Entwurf eine gute Grundlage für die weiteren Schritte im Gesetzgebungsprozess.
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