Regulierung: Hart für den Vertrieb, weich für Initiatoren

Die Löwer-Kolumne

Für den Vertrieb geschlossener Fonds wird die Regulierung der Branche eine Zäsur sein. Auch wenn es den Vertriebsverbänden gelingen sollte, die in dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geplante Einstufung der Fondsanteile als Finanzinstrumente noch wegzudiskutieren: Vermittler und Berater müssen sich auf grundlegende Änderungen einstellen.

Cash.-Kolumnist Stefan Löwer
Cash.-Kolumnist Stefan Löwer

Genauer gesagt: Den freien Vertrieb in seiner heutigen Form wird es bald nicht mehr geben. Auch die Berater in den Banken müssen sich auf neue Regularien beim Verkauf geschlossener Fonds einstellen – die neuen Vorschriften gelten nicht nur für den bisher freien Vertrieb, sofern es bei der Einstufung der Fondsanteile als Finanzinstrumente bleibt.

Initiatoren bleiben (fast) ungeschoren

Die Initiatoren hingegen können vorerst aufatmen. Zwar dürfen künftig nur Finanzdienstleistungsinstitute als Anbieter (Vertrieb) fungieren und sie benötigen wohl eine Depotbank für die Fondsanteile. Für die Emissionshäuser selbst enthält der Gesetzentwurf ansonsten aber überraschende Ausnahmeregelungen. Sie dürfen weiterhin Fonds konzipieren und Platzierungsgarantien abgeben, ohne eine Zulassung der Finanzaufsicht Bafin nach dem Kreditwesengesetz zu benötigen. Gleiches gilt für Treuhänder und weitere Dienstleister.

Prospektinhalte: Keine substanziellen Änderungen geplant

Die Prospekte müssen ebenfalls nur unwesentlich verändert werden. Auch künftig fallen geschlossene Fonds unter das Verkaufsprospektgesetz und nicht unter das Wertpapierprospektgesetz, das einen vollkommen anderen Prospektaufbau erfordert. Der Gesetzentwurf sieht zwar einige Änderungen bei den Prospektinhalten vor, die aber nicht substanziell sind und zum Teil nur Skurrilitäten der bisherigen Verordnung korrigieren. So müssen zum Beispiel zukünftig nicht nur die (einstigen) Gründer der Fondsgesellschaft angegeben werden, sondern auch die aktuellen Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Seite 2: Sechsmonats-Haftungsregel noch nicht gestrichen

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