Bislang hat sich die Koalition wenig um dieses Anliegen geschert. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat allerdings noch nicht aufgegeben: ,„Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch für Finanzanlagenvermittler eine Alte-Hasen-Regelung eingeführt wird.“ Eine Benachteiligung im Vergleich zu Versicherungsvermittlern und Bankmitarbeitern, für die es eine solche Regelung bereits gebe, sei nicht akzeptabel.
Viele Details des neuen Gesetzes sind ohnehin noch nicht geklärt. Die konkrete Ausgestaltung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH), der Sachkundeprüfung sowie der Wohlverhaltenspflichten werden Finanz- und Wirtschaftsministerium nun erst zusammen mit dem Verbraucherschutzministerium angehen und jeweils im Verordnungswege festlegen.
AfW-Vorstand Rottenbacher weiß indes schon Näheres zu berichten: „Bei der VSH wurde uns signalisiert, dass sich die Beträge an den derzeit für Versicherungsvermittler geltenden Werten orientieren werden.“ Beim genauen Studium des neuen Paragrafen 34f GewO könne man erkennen, dass keine allumfassende Sachkundeprüfung für Kapitalanlagevermittler angedacht wird.
„Es sieht so aus, als ob es je nach Produktklasse unterschiedene Spezialisierungsprüfungen geben könnte“, prognostiziert Rottenbacher. (hb)
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