Der Lobby-Verband VGF hat seine Kritik an den Regulierungsplänen des BMF erneuert. Die Interessenvertreter der Geschlossene-Fonds-Branche warnen vor einem „massenhaften Unternehmenssterben“, sollte die Politik ernstmachen.
Zwar weist der Verband Geschlossene Fonds (VGF) in seinem anlässlich der heute im Bundesministerium der Finanzen (BMF) stattfindenden, nicht-öffentlichen Anhörung vorgelegten Positionspapier darauf hin, dass er die Ziele teilt und unterstützt, die mit dem Gesetzentwurf im Sinne eines besseren Anlegerschutzes erzielt werden sollen. Bei der Umsetzung sieht der VGF das BMF allerdings auf dem Holzweg.
Nach wie vor graut es dem Verband vor allem vor der geplanten Kategorisierung unternehmerischer Beteiligungen als Finanzinstrumente. Eine Kategorisierung, die nach Einschätzung der Lobbyisten nicht sachgemäß wäre. „Anteile geschlossener Fonds unterscheiden sich fundamental von den üblichen Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Wertpapieren, weil sie gerade keine Finanzstrukturen abbilden, sondern in reale Werte wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien investieren“, erklärt der VGF.
Mit der Absicht, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente einzustufen, widerspreche der Entwurf zudem der von den Bundestagsabgeordneten im Umsetzungsgesetz der Finanzmarktrichtlinie MiFID beschlossenen Regelung. Dass der Gesetzgeber seine Auffassung so grundsätzlich ändern wolle, sei nicht nachvollziehbar, so der VGF.
Die Qualifizierung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente werde aufgrund der überbordenden Aufsichtsanforderungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG) im freien Vertrieb zu einem massenhaften Unternehmenssterben führen. Die Konsequenz wäre nach VGF-Einschätzung weniger Wettbewerb um den Kunden und weniger Vielfalt in der Angebotspalette von Produkten.