Offen ist zudem, wer das KID für den Zweitmarkthandel überhaupt erstellen müsste. Laut PRIIPs-Verordnung ist der „Hersteller“ dazu verpflichtet. Doch bei einem Groẞteil der Fonds am Zweitmarkt ist der ursprüngliche Initiator schon längst nicht mehr da.
Bliebe noch die aktuelle Fonds-Geschäftsführung, die Zweitmarktplattform oder vielleicht sogar der Verkäufer, der schließlich mit seiner Verkaufsabsicht das neue Angebot erst „herstellt“. Nichts davon ist realistisch, auch weil die Zweitmarktplattform in der Regel überhaupt nicht über die notwendigen Informationen für das KID verfügen wird und zudem häufig nur einzelne Anteile mit niedrigem Nominalwert (und noch geringeren Erlöserwartungen) angeboten werden, die einen solchen Aufwand nicht ansatzweise rechtfertigen.
Selbst bei Altfonds von noch aktiven Initiatoren stellt sich die Frage, warum sie diesen Aufwand betreiben sollten. Schließlich sind sie an dem Zweithandel mit Ausnahme eines regelmäßig vorgesehenen Zustimmungsvorbehalts überhaupt nicht beteiligt. Sie handeln sich mit dem KID vielmehr ein zusätzliches Haftungsrisiko für den Fall ein, dass der Käufer mit dem erworbenen Anteil nicht glücklich wird.
Nur noch Profi-Aufkäufer?
Wenn für den Zweitmarkthandel mit Privatanlegern tatsächlich ein KID erstellt werden muss, ist der Markt tot. Er bliebe dann wohl mit wenigen Ausnahmen den Profi-Aufkäufern, also hauptsächlich den Zweitmarktfonds, vorbehalten.
Nun ließe sich argumentieren, dass die direkte Investition am Zweitmarkt ohnehin nur sehr versierten Anlegern zu empfehlen ist – oder solchen, die an dem betreffenden Fonds bereits beteiligt sind. Ansonsten ist die Informationslage nicht selten äußerst dünn und die Haftungsrisiken enorm – zum Beispiel für Ausschüttungen, die der Verkäufer erhalten hat. Von GbR-Beteiligungen mit persönlicher Haftung ganz zu schweigen.
Den Verkauf an (andere) Privatanleger außerhalb des bestehenden Gesellschafterkreises auf Anteile mit KID zu beschränken, wäre insofern nicht völlig abwegig. Einzelne aktive Anbieter könnten sich dann durch die Erstellung von Zweitmarkt-KIDs für ihre Altfonds vielleicht sogar profilieren wollen. Für alle anderen Fonds jedoch wären die öffentliche Preisbildung und ein echter Handel dann wohl Geschichte.
Killt also das PRIIPs-KID den Zweitmarkt? Diese Frage ist noch nicht zu beantworten. Hier ist zunächst in erster Linie die Bafin gefragt. Sie muss – auch zu dem Erstmarkt für Vermögensanlagen – Klarheit schaffen. Und das möglichst schnell, vor allem dann, wenn der PRIIPs-Start nicht bald verschoben wird. Erst dann werden wir wissen, ob es den Zweitmarkt in seiner heutigen Form zukünftig noch geben wird.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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