Reicht die Fondsrente bis zum Lebensende? Das sagt der BVI zur GDV-Kritik

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Bildagentur PantherMedia / Frank Peters
Die Hauptquelle der Alterseinkünfte sei die gesetzliche Rente, betont der BVI.

In der vergangenen Woche legte der BVI eine Studie vor, nach der eine sogenannte “Fondsrente fast bei allen bis zum Lebensende ausreiche“. Nachdem der GDV die Studienergebnisse bemängelt hat, wehrt sich nun der BVI gegen die Kritik.

“Grundsätzlich sind die BVI-Berechnungen äußerst problematisch, weil sie auf sehr optimistischen, zum Teil auch falschen Annahmen bezüglich der Sterblichkeit sowie des Kapitalmarktes beruhen”, so Norbert Rollinger, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung, in der Stellungnahme des GDV. Man habe die Annahmen des BVI überprüft und festgestellt, dass der BVI mit sehr hohen Renditen und einer verkürzten Lebenserwartung rechne. Damit entstehe der falsche Eindruck, dass das Geld in den meisten Fällen bis zum Lebensende reiche.


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Gegen diese Kritik wehrt sich nun der BVI: „Unsere konservativen Berechnungen basieren auf offiziellen Daten. Ihnen liegen die Kurse deutscher Aktien und Anleihen seit Einführung des Dax und Rex im Jahr 1987 zugrunde. Damit sind alle Börsenphasen einschließlich mehrerer starker Kurseinbrüche berücksichtigt“, betont Frank Bock, Leiter Kommunikation beim BVI. „Unsere Berechnungen legen die tatsächlichen Lebenserwartungen zugrunde. Die Lebensversicherer dagegen müssen Sicherheitspuffer einrechnen, so dass sie mit unrealistisch hohen Lebenserwartungen rechnen. Das bemängeln auch die Verbraucherschützer.“ Das BVI-Modell orientiere sich an den Garantiezahlungen der Lebensversicherer. Künftige Überschussbeteiligungen dagegen seien nicht garantiert und für den Sparer nicht planbar.

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer, die keine Leibrente möchten, eine Alternative ohne Beitragsgarantien und Verrentungszwang haben. Diejenigen Sparer, die eine Leibrente möchten, sollen sie auch künftig wählen können. Ein Zwang zur Leibrente aber schadet all denen, die sie nicht wollen“, so Bock weiter. Entgegen der Behauptung des GDV sei die private Altersvorsorge eine Zusatzrente zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards. Die Hauptquelle der Alterseinkünfte sei die gesetzliche Rente. „Wer die Notwendigkeit zusätzlicher staatlicher Transferleistungen heraufbeschwört, scheint davon auszugehen, dass es keine gesetzliche Rente mehr gibt oder dass sie nicht zum Leben reicht“, schlussfolgert Bock.

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