Reiserücktrittsversicherung: Sinn und Unsinn der Absicherung

Für wen und wann ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll?

In der Regel lohnt sich eine RRV nur für gefährdete Reisende wie Familien mit Kindern oder Senioren. Bei diesen Gruppen ist das Risiko für einen Risikorücktritt deutlich erhöht. Diese sogenannten Risikopersonen sind für die Versicherer der Personenkreis, für den der Versicherungsschutz greift.

Zu den Risikopersonen sollten daher nicht nur die Reisenden selbst zählen, sondern auch Angehörige. Gute Gesellschaften schließen zum Beispiel auch Onkel, Tanten oder Eltern in die Versicherung mit ein.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Kreis der Risikopersonen, desto besser. Verbraucher sollten daher vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass die Personen, für die man einen Urlaub absagen würde, zu den Risikopersonen zählen.

Verbraucher sollten jedoch unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten. Jede Versicherung definiert Familie anders. Einige Versicherer fordern einen gemeinsamen Wohnsitz und ein Verwandtschaftsverhältnis, andere Anbieter verzichten auf diese Forderungen. Auch die Altersgrenze für Kinder variiert zwischen 21 und 25 Jahren.

Zudem lohnt sich eine RRV häufig nur bei teuren Flugreisen. Für Kurzreisen, bei denen der finanzielle Schaden eines Reiserücktritts übersichtlich bleiben würde, empfiehlt hepster keinen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Einzelversicherung oder Jahresvertrag?

Verbraucher haben bei einer RVV die Möglichkeit einer Einzel- oder Jahresversicherung. Für Vielreisende lohnt sich auf jeden Fall Letzteres, zudem sind diese häufig günstiger als Einzelversicherungen und speziell bei teuren Reisen. Grundsätzlich gilt, je höher der Reisepreis, desto teurer die Versicherungsprämie.

Falschangaben lohnen sich jedoch nicht. Wird eine teurere Reise storniert, erhält der Verbraucher nicht die komplette Schadensersatzsumme. Für Jahresverträge gilt übrigens, dass die teuerste Reise im Vorfeld geschätzt und angegeben werden sollte. Gegebenenfalls muss die RRV unterjährig angepasst werden.

Verbraucher sollten jedoch im Blick haben, dass sich die RRV automatisch verlängert und daher die Kündigungsfristen im Blick behalten. Darüber hinaus sollten Verbraucher bei der Wahl des Anbieters darauf achten, ob der Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Viele Versicherer behalten eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent ein, was dem Grundgedanken der RRV widerspricht.

Zudem sollten Verbraucher auf die Fristen achten. Sobald feststeht, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, muss diese unmittelbar storniert werden. Passiert dies zu spät, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.

Wer sich für eine Reiserücktrittversicherung entscheidet, muss seine individuelle Situation bei der Wahl einer Einzel- oder Jahresversicherung berücksichtigen. Es zeigt sich allerdings, dass bei teureren Gesamtreisepreisen die Jahresversicherung sinnvoller ist. Es gilt daher Angebote und Bedingungen zu vergleichen, um den richtigen Tarif auszuwählen. (red)

Foto: Shutterstock

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