Die Reisewarnung wird für die 26 EU-Länder aufgehoben. Auch für Großbritannien und die vier Schengen-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein gilt keine Reisewarnung mehr. Trotzdem wird davon abgeraten, beispielsweise nach Großbritannien zu reisen, solange es für Einreisende eine 14-tägige Quarantäne-Verpflichtung gibt. Maas betonte in seiner Rede, dass es keine erneute Rückholaktion geben werde.
Reisehinweis statt Reisewarnung
Statt der Reisewarnung wird es individuelle Reisehinweise geben. Allerdings betont Maas: „Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen“ und warnt davor, sich in einer falschen Sicherheit zu wiegen. Im Rahmen der Sicherheitshinweise stimmt die Bundesregierung mit den einzelnen Urlaubsländern ab, wie vor Ort etwa Infektionsschutz, Abstandsregeln oder Belüftung gehandhabt werden, ob es genügend Behandlungsplätze und Test-Kapazitäten gibt und ob eine sichere Heimkehr der Touristen ins Heimatland gewährleistet werden kann. Diese Hinweise werden tagesaktuell angepasst.
Die Experten der Arag weisen darauf hin, dass es jederzeit zu neuen Maßnahmen kommen kann: Gibt es mehr als 50 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner über sieben Tage, werden laut Außenminister Maas aus den Sicherheitshinweisen wieder Reisewarnungen, die an entsprechende Maßnahmen geknüpft sind.
Hier bleiben Einreiseverbote bestehen
Norwegen wird vermutlich einen Sonderweg gehen und das Einreiseverbot bis zum 20. August aufrechterhalten. Nur Dänen dürfen ab 15. Juni einreisen, geprüft wird dies auch für Deutschland. Für alle anderen EU- und Schengen-Staaten soll es dann eine stufenweise Einreiseerlaubnis geben. Auch mit der Reise nach Spanien müssen sich Urlauber noch etwas gedulden. Hier werden die Grenzen voraussichtlich erst ab 1. Juli öffnen und die Zwangsquarantäne aufgehoben.
Konsequenzen für Pauschalreisen
Pauschalurlauber, die ihre Reise vor dem 17. März gebucht haben, als die weltweite Reisewarnung ausgesprochen wurde, können nach Auskunft der Arag bei einem Reisebeginn bis zum 14. Juni von der Reise zurücktreten, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen.
Gibt es allerdings eine individuelle Reisewarnung für die Region, in die die Reise gehen soll, können Pauschalurlauber auch für eine Reise nach dem 14. Juni noch vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.
Ein kostenloser Rücktritt ist zudem auch nach dem 14. Juni noch möglich, wenn es trotz aufgehobener Reisewarnung eine Einreisesperre ins Urlaubsland gibt oder es am Reiseziel zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt, wie beispielsweise einer Ausgangssperre oder Zwangsquarantäne nach Einreise.
Eine Reisepreisminderung ist nach Auskunft der Arag möglich, wenn vertragliche Bestandteile der Reise, wie etwa ein Ausflug oder eine Besichtigung aufgrund von Corona-Beschränkungen nicht durchgeführt werden können. (dr)
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