BaFin stellt N26 Bank unter Aufsicht

Foto: Picture Alliance
Die Bafin nimmt sich unter anderem vor, ihre Marktbeobachtung auszubauen.

N26 ist scheinbar zu schnell zu groß geworden. Jetzt schreitet die BaFin ein, ordnet eine Wachstumsbeschränkung an und bestellt ein Sonderbeauftragten. Mängel im Risikomanagement, in der IT und im Auslagerungsmanagement müssen behoben werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Oktober 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen.

Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen
Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer
festgelegten Frist erfolgen. Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen.

Das Neukundenwachstum der N26 Bank wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 EUR betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank tätig ist.

Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten. In Abhängigkeit vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung können die risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden.

Die Anordnung ist seit dem 6. November 2021 bestandskräftig. Diese Anordnung sei ferner im Hinblick auf die BaFin-Anordnung vom 11. Mai 2021 zur Beseitigung von Problemen bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sehen, betont die Finanzaufsicht.

Die Wachstumsbeschränkung erlaube der N26 Bank, ihre Ressourcen auch zur Stärkung der Kundenidentifikationsprozesse, des Transaktionsmonitorings und des Verdachtsmeldewesens verstärkt einzusetzen. Mit Bescheid vom 25. Juni 2021 verhängte die BaFin zudem eine Geldbuße von 4,25 Millionen Euro wegen einer hohen Anzahl verspäteter Verdachtsmeldungen.

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