Würden die Sparer nur die Eigenbeiträge unter ein Kopfkissen legen, ohne Zulagen ansparen und dann einen monatlichen Beitrag, der der garantierten Rente aus dem Riester-Rentenvertrag entspricht, unter diesem Kopfkissen herausnehmen, so würde dieses „zulagenfreie Kopfkissen“ bei den Männern in allen Konstellationen und bei den Frauen in fast allen Konstellationen ausreichen, um eine Rente in Höhe der Riester-Renten auszahlen zu können – unterstellt man eine durchschnittliche Lebenserwartung.
„Die Versicherungsunternehmen sind nicht in der Lage, erfolgreich mit den anvertrauten Werten der Kundinnen und Kunden zu arbeiten“, so das Fazit Kleinleins. „Das ist eine sehr bittere Bilanz für Riester-Versicherungskundinnen und -kunden, aber auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Angesichts der harschen Kritik ließ die Reaktion des GDV nicht lange auf sich warten. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung und zuständig für den Bereich Altersvorsorge:
„Systematisch negative Renditen – wie von Herrn Kleinlein behauptet – sind bei Rentenverträgen durch die gesetzliche Vorgabe zum Beitragserhalt ausgeschlossen. Die negativen Renditen ergeben sich durch einen simplen Trick: Er geht davon aus, dass die Lebenserwartungen zu vorsichtig kalkuliert sind. Dabei wird seine Analyse an dieser Stelle fehlerhaft und unlogisch, denn wenn die Annahmen tatsächlich zu vorsichtig sein sollten, entstehen zwingend Überschüsse, an denen die Kunden zu mindestens 90 Prozent zu beteiligen sind.“