Betriebsrentenreform: Wunschzettel für das parlamentarische Verfahren

Zweifelsohne hat die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform der Betriebsrente einen begrüßenswerten Schritt nach vorne getan. Trotzdem sollte der Deutsche Bundestag die Chance auf Nachbesserung nicht ungenutzt lassen.

Die Weirich-Kolumne

Professor Dieter Weirich, Sprecher des Deutschen Instituts fuer Altersvorsorge (DIA), vor dem Reichstag, dem Sitz des deutschen Bundestags in Berlin, (12.09.12).
Professor Dieter Weirich, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), vor dem Reichstag in Berlin.

In der zweiten Januar-Hälfte wird der Deutsche Bundestag in den Schlussspurt dieser Legislaturperiode gehen.

Das Parlament hat dabei die Chance, den vom Bundeskabinett vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Betriebsrenten zu verbessern und die zweite Säule der Altersvorsorge noch attraktiver zu machen.

Begrüßenswerter Schritt nach vorne

Kein Zweifel, mit dem im Konsens von Arbeitgebern und Gewerkschaften mit der Politik erarbeiteten Gesetzentwurf hat die Bundesregierung einen begrüßenswerten Schritt nach vorne getan, um die im europäischen Vergleich eher niedrige Zahl von Nutzern der Betriebsrente zu steigern und die Altersversorgung aller Beschäftigten zukunftsfester zu machen.

So sind der Freibetrag für freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung und die steuerliche Förderung eines Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersversorgung von Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zukunftsweisende Maßnahmen.

Aber auch für Beschäftigte mit hoher Tarifbindung, wo die Betriebsrente bereits stark verbreitet ist, wird mehr Beweglichkeit für tarifvertragliche Modelle geschaffen. Dies gilt für Verträge mit obligatorischen Regelungen ebenso wie für Anlageformen, die in Zeiten niedriger Zinsen höhere Renditen ermöglichen.

Außerdem wird der Einkommensanteil verdoppelt, der steuerlich begünstigt entgeltumgewandelt werden kann. Nach der ebenso kontraproduktiven wie teuren Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren, einem nachträglichen Wahlgeschenk für die Gewerkschaften durch die SPD, und der von der CDU durchgesetzten Mütterrente zu Beginn der Legislaturperiode wurde nun immerhin im Endlauf ein Gesetz kreiert, das Anreize zu mehr Eigenverantwortung von Arbeitnehmern zur Sicherung ihrer Altersvorsorge schafft.

Zu gewerkschaftsnah

Was sollte nun im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden? Zunächst einmal sind weitere Schritte nötig, mit denen die Entgeltumwandlung niedriger Einkommen attraktiver gestaltet werden kann. Dafür gibt es in beiden Fraktionen der Großen Koalition auch durchaus Befürworter.

Ein Ärgernis ist die beabsichtigte Bevorzugung der „Nahles-Rente mit Gewerkschaftsbeteiligung“, so der Wirtschaftsrat der CDU.

Seite zwei: „Haftungserleichterungen auch für bestehende Durchführungswege

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