Rente: Rechtzeitig Beiträge für Schulausbildung nachzahlen

Eine möglichst umfassende Schulbildung ist für Millionen Deutsche die wichtigste Voraussetzung um berufliche Träume erfüllen zu können. Für die Höhe der eigenen gesetzlichen Rente kann eine lange Ausbildungszeit jedoch zum Problem werden.

Versicherte müssen ihre Ausbildungszeiten im Rahmen der Rentenkontenklärung nachweisen.

Mithilfe zusätzlicher Einzahlungen können Verbraucher der Deutschen Rentenversicherung zufolge ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen.

Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so etwa indem für die Zeiten der schulischen Ausbildung freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Voraussetzung dafür sei es, dass die Versicherten jünger als 45 Jahre sind.

Ausbildung kann angerechnet werden

Grundsätzlich sei es Versicherten möglich, sich Ausbildungszeiten an einer Schule, Fachschule oder Hochschule ab dem 17. Geburtstag anrechnen zu lassen – und zwar für maximal acht Jahre.

Diese Ausbildungszeiten müssen im Rahmen der Rentenkontenklärung nachgewiesen werden.

Seite zwei: Freiwillige Beiträge nachzahlen

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