Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.
Mit dem Gesetz führt der Gesetzgeber zudem den Nachholfaktor in der Rentenversicherung wieder ein. Der Faktor dämpft die Erhöhung. Damit wird ausgeglichen, dass die Rentnerinnen und Rentner 2021 trotz Corona-Delle keine Kürzungen hinnehmen mussten. Eine Rentengarantie hatte 2021 noch für eine Nullrunde gesorgt.
Verbesserungen gibt es auch für Menschen mit krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit. Wer schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente bezieht und von Reformen seit 2014 nicht profitieren konnte, wird bessergestellt. So erhalten künftig Rentnerinnen und Rentner, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen, Zuschläge. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bis zum Jahresende weitere, langfristigere Weichen für die Zukunft der Rente in Deutschland stellen, wie er im April angekündigt hatte. „Wir werden mit dem Rentenpaket II noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen“, hatte Heil der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Hierbei handelt es sich nach Heils Worten um die Versprechen zum Rentenniveau und zur Kapitalbildung bei der Rente. (dpa-AFX)