Rentenkürzung durch Versicherer rechtens?

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Die Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.

Das Landgericht Köln muss sich mit der Frage befassen, ob ein Lebensversicherer bei einer Riester-Rente die bei Vertragsschluss zugesagte Rentenleistung einseitig kürzen darf. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ).

Nach Angaben der Zeitung verklagt ein Kunde aus Köln die Zurich, weil sie eine Kürzung um 25 Prozent vorgenommen hat. Die von dem früheren Grünen-Finanzexperten Gerhard Schick geführte Bürgerbewegung Finanzwende unterstütze die Klage. Sie erhoffe sich eine Grundsatzentscheidung, denn ähnliche Klauseln hätten viele Versicherer, nicht nur die Zurich.

Je 10.000 Euro angespartem Kapital werde die Zurich eine Riester-Rente von 37,34 Euro pro Monat auszahlen, hieß es bei Vertragsschluss im Jahr 2006. Doch 2017 erlebte der Kunde laut „SZ“ eine unangenehme Überraschung: Es gebe nur noch 27,97 Euro pro angesparten 10.000 Euro, teilte die Gesellschaft mit. Sie senkte den sogenannten Rentenfaktor ab. Diesen Einschnitt will der Kläger nicht hinnehmen.

Die Zurich sieht sich nach Angaben der „SZ“ im Recht. Laut Versicherungsaufsichtsgesetz sei sie gezwungen, die Kalkulation mit ausreichenden Sicherheiten vorzunehmen. Die verlangte Sicherheit erhalte man, indem man entweder von vornherein Abschläge auf die Rentenfaktoren vornehme oder sich als Versicherer das Recht vorbehalte, die Rentenfaktoren einseitig anzupassen, wenn es dafür ein „wirtschaftliches Erfordernis“ gibt – wie etwa stark fallende Zinsen.

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