Flexi-Silberstreif für „Silver-Surfer“ am Arbeitsmarkt

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, dass man die Weiterbeschäftigung im Alter liberal handhaben kann. Allerdings herrscht in Deutschland die Furcht vor der Wählermacht der Rentner vor.

Gastbeitrag von Prof. Dieter Weirich, DIA

Das Klingholz-Institut hat berechnet, dass schon heute rund 40 Prozent des gesamten Sozialbudgets der Republik in Sozialleistungen für Ältere fließen.

Hat die schwarz-rote Koalition mit der abschlagsfreien Rente mit 63 ein verheerendes Signal mangelnder Generationengerechtigkeit an die Jüngeren ausgesandt, so taucht mit der künftig beabsichtigten und nur in der grundsätzlichen Zielsetzung definierten „Flexi-Rente“ zumindest ein gewisser Silberstreif am Horizont der Altersvorsorge auf.

Entscheidet man sich zum Abbau von Hürden für Arbeitnehmer, die nach dem 65. Lebensjahr noch Freude an der Arbeit haben, kann das zu mehr Beschäftigung und zur Erhöhung der Lebensqualität vieler „Silver-Surfer“ führen.

Schweden: ohne Altersgrenze für den Rentenbeginn

Rund 200 000 Menschen jenseits der Ruhestandsgrenze von 65 gehen schon heute einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, bei den über Siebzigjährigen sind es immerhin noch knapp über 60 000.

Verglichen mit Ländern wie beispielsweise Schweden, das ohne feste Altersgrenze für den Rentenbeginn auskommt, oder auch Norwegen, wo man in der Zeitspanne zwischen 62 und 75 Jahren in den Ruhestand geht, ist dieser Anteil freilich gering.

In Schweden ist die Frührente aber alles andere als beliebt. Geht man schon mit 61 statt 65 Jahren in Rente, muss man einen Abschlag von 28 Prozent in Kauf nehmen, weshalb schwedische Männer nach einer OECD-Statistik im Schnitt bis zu einem Alter von 66,1 Jahren arbeiten. Das sind vier Jahre mehr als in Deutschland.

Vorschläge im Herbst

Wie man die Rentner von den „Schablonen des Wohlfahrtsstaates“ – so die FDP – künftig befreien will, berät eine interfraktionelle Gruppe von zehn Fachpolitikern. Bis zum Herbst dieses Jahres sollen ergänzende Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden.

Bei der Verabschiedung des Rentenpakets wurden bereits Erleichterungen für ältere Mitarbeiter, die über die reguläre Altersgrenze hinaus tätig sein wollen, beschlossen. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein oder auch zwei Jahre befristete Anschlussverträge mit der Möglichkeit beliebiger Verlängerungen abschließen.

Damit wird einerseits den Unternehmungen die Angst genommen, sich von älteren Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen nicht mehr trennen zu können, den weiterbeschäftigten Kräften winken nicht nur Erfüllung am gewohnten Arbeitsplatz, sondern ein Plus von sechs Prozent als Zuschlag der Rentenversicherung.

Das bisherige Teilzeit-und Befristungsgesetz wird den Interessen älterer Arbeitnehmer nicht gerecht, bedarf einiger Neuerungen und Ergänzungen. Für die Möglichkeit einer Weiterarbeit musste es bisher einen Sachgrund wie Projektarbeit oder Krankheitsvertretung geben, eine künftig überflüssige Eingrenzung.

Seite zwei: Abschaffung der Beitragspflicht

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