Flexi-Silberstreif für „Silver-Surfer“ am Arbeitsmarkt

1980 lag der Anteil der Wahlberechtigten im Alter von 60 Jahren und darüber noch bei 26 Prozent, bei der Bundestagswahl 2013 waren es 34 Prozent, 2030 werden es im Lande der „Super-Ager“ – so wird Deutschland im UN-Sprachgebrauch als vergreisendes Land eingeordnet – 43 Prozent sein.

Auch ist die Wahlbeteiligung in der älteren Generation immer am höchsten. Schon vor Jahren hatte das Ifo-Institut in einer Studie befürchtet, es werde in der mittelfristigen Zukunft keine strategische Mehrheit für demokratische Reformen zur Entlastung der Jungen geben. Bei parteiübergreifendem Opportunismus könnte das durchaus der Fall sein.

Beginn einer neuen Herrschaft?

Stehen wir also am Beginn einer neuen Herrschaft der Älteren, fragte eine Tageszeitung? Haben Kinder in der Politik keine Lobby? Das Klingholz-Institut hat berechnet, dass schon heute rund 40 Prozent des gesamten Sozialbudgets der Republik in Sozialleistungen für Ältere fließen.

Eine Fehlallokation sondergleichen, beziehen doch nur knapp drei Prozent der über 65-jährigen Grundsicherungsleistungen. Von den unter 15-jährigen lebt dagegen mit rund 15 Prozent ein fast sechsmal so hoher Anteil in Familien, die Hartz IV-bedürftig sind.

Verfassungsrang für Generationengerechtigkeit

Wer die Beschlüsse der Agenda 2010 – die Rente mit 67 – so mutwillig unterläuft wie die Große Koalition, der gibt nicht nur europaweit ein schlechtes Vorbild, er hat die notwendige Gerechtigkeitsdebatte der Zukunft nicht verstanden.

Finanzieren heute drei Erwerbstätige einen Ruheständler, werden es 2050 noch etwa 1,8 Aktive sein. In der vorletzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gab es eine interfraktionelle Initiative junger Abgeordneter mit dem Ziel, der Generationengerechtigkeit Verfassungsrang zu verschaffen. Eine Neubelebung wäre eigentlich ein Gebot der Stunde.

Autor Prof. Dieter Weirich ist neben Klaus Morgenstern Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Berlin.

Foto: DIA

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