Andernfalls drohe die „Defacto-Beerdigung“ dieser geförderten Form der Altersvorsorge, sagte der seit Anfang Oktober 2020 amtierende Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag).
„Aus meiner Sicht wäre eine umfassende Riester-Reform noch in dieser Legislaturperiode sinnvoll“. Das sei aber zeitlich kaum mehr realistisch.
„Man sollte die nun verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform nutzen, vor allem für eine Absenkung der Garantien“, sagte der frühere Staatssekretär im Finanzministerium.
GDV will bei Riester-Neuverträgen nur noch Garantie von 80 Prozent der Einzahlungen
Der GDV fordert seit längerem, dass Versicherte bei künftigen Riester-Verträgen nur noch eine Garantie von 80 Prozent ihrer Einzahlungen erhalten sollen statt wie bisher vorgeschrieben 100 Prozent. „Sonst könnte es ab 2022 große Probleme geben, wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt würde und gleichzeitig die 100 Prozent-Beitragsgarantie erhalten bliebe, was zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würde“, sagte Asmussen.
Das Problem: Eigentlich müsste das Bundesfinanzministerium in der Zinsflaute den Zinssatz senken, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal als Garantiezins geben dürfen. Dieser sogenannte Höchstrechnungszins liegt seit 2017 für Neuverträge bei 0,9 Prozent. Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung hatten eine Verringerung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent für neu abzuschließende Policen empfohlen. Mit 0,25 Prozent Verzinsung auf den Sparanteil der Riester-Prämienzahlungen kann allerdings kaum ein Versicherer noch garantieren, dass die Versicherten die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent zurückbekommen.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die private Altersvorsorge weiterzuentwickeln./