Bundesrat bremst Riester-Reform aus

Erneut verzögert sich ein wichtiges politisches Vorhaben zur Regulierung des deutschen Versicherungsmarktes: Nachdem beim Thema Bewertungsreserven keine Neuregelung zustande kam, verwies der Bundesrat nun die Reform der Riester-Rente in den Vermittlungsausschuss.

Sitzung des Bundesrats vom 1. März

Wie die Länderkammer am vergangenen Freitag mitteilte, wurde das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in den gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. In der offiziellen Mitteilung bemängelt das Verfassungsorgan unter anderem, dass das geplante Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstige.

Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen für Rürup-Renten um 20 Prozent von 20.000 Euro auf 24.000 Euro „unangemessen“ und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Die Länder sehen demzufolge auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen könnte.

Bundesrat fordert Kostenbegrenzung

Auch beim Thema Kostentransparenz folgte die Länderkammer einem Antrag des Landes Baden-Württemberg. Darin heißt es, dass durch das vorgesehene Produktinformationsblatt zwar eine größere Kostentransparenz für den Bürger hergestellt werde. Allerdings beseitige diese Maßnahme nicht das „Grundproblem zu hoher Kosten“. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändere hieran nichts. So dürfe der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen, heißt es im Antrag.

So bestehe in der Bevölkerung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, weil die angebotenen Anlageformen teilweise mit hohen Kosten belastet würden und sich für den Bürger wenig transparent zeigten. „So betragen die Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung nach einer aktuellen Untersuchung zwischen 1,6 Prozent und 9,5 Prozent der Beiträge und Zulagen“, teilt der Bundesrat mit.

„Riester-Förderidee wird konterkariert“

Die Riester-Förderidee werde durch eine übermäßige Kostenbelastung jedoch konterkariert. Die Kosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte müssen deshalb begrenzt werden, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zugunsten effizienterer Altersvorsorgeprodukte zu ermöglichen, so die Forderung der Länder.

Termin für Vermittlungsausschuss noch nicht bekannt

Der Vermittlungsausschuss solle nun vorschlagen, in das Gesetz eine Ermächtigung für eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen aufzunehmen, damit noch in dieser Legislaturperiode eine Kostenbegrenzung für geförderte Altersvorsorgeprodukte eingeführt werden könne. Wann der Ausschuss zusammentreten soll, steht bislang noch nicht fest.

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz hat zum Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten zu verbessern. (lk)

Foto: Bundesrat

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