Riester-Reform: „Reine Versicherungsvermittler haben einen Wettbewerbsnachteil“

Helge Lach
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Helge Lach

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Oktober den Referentenentwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge in die Verbändeanhörung gegeben. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht darin neben viel Licht auch Schatten.

Anlass zur Sorge bereitet laut BDV, dass trotz eines per Saldo sehr positiven „Aufschlags“ der Entwurf am Ende doch nicht den Weg ins Parlament finden könnte: „Es ist ungewöhnlich, dass die Verbände angehört werden, bevor die Ressortabstimmung in der Regierung abgeschlossen ist. Für uns ist dies ein klares Indiz dafür, dass es, vermutlich wegen der Forderung nach einem Kostendeckel, noch erheblichen Diskussionsbedarf in der Regierung gibt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Ministerien verständigen. Denn sonst ist aller Voraussicht nach auch diese Legislatur wieder eine verlorene, was den dringend notwendigen Reformbedarf des gesamten Systems der Alterssicherung angeht“, betont Dr. Helge Lach, Vorsitzender des BDV.

Positiv sieht der Verband die Vielfalt, mit der zukünftig staatlich gefördert fürs Alter vorgesorgt werden kann. „Das Vorhaben entkoppelt mit dem Wegfall der verpflichtenden Bruttobeitragsgarantie und der Verrentungspflicht die staatlich geförderte private Altersvorsorge von wesentlichen Mechanismen der gesetzlichen Rente. Bei der Einführung von Riester war das genau andersherum“, erklärt Lach. „Das Produkt wurde passgenau für die durch Kürzungen bei der gesetzlichen Rente entstandene Lücke konstruiert. Die Kunden sollen nun deutlich mehr Wahlmöglichkeiten bekommen, können also beispielsweise in der Ansparphase auch ins Risiko gehen und in der Auszahlphase einen Auszahlplan wählen. Wer stattdessen Sicherheit, Garantien und eine lebenslange Rente bevorzugt, wird auch dafür reichlich Angebote finden. Am Ende wird es mit Blick auf diese Vielfalt noch mehr darauf ankommen, die im Einzelfall passende Produktkonstruktion zu ermitteln. Nach unserer Einschätzung wird damit Beratung noch viel wichtiger als bisher“. Außerdem würden viele, die bislang von einem Riester-Vertrag Abstand genommen haben, allein schon wegen der deutlich höheren Förderung zugreifen.


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Dennoch gibt es auch kritische Anmerkungen. So müssen beispielsweise 100 Euro pro Monat gespart werden, um die volle Kinderförderung zu erhalten. „Das können sich viele nicht leisten“, heißt es beim BDV. Beanstandet wird auch, dass die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit nicht mehr möglich ist. „Das kann der Politik auf die Füße fallen, wenn im Fall der Fälle Sozialleistungen benötigt werden“, so der Verband. Die nur zehnjährige Rentengarantiezeit passe nicht für Kunden, die auch an die Rente des Lebenspartners denken. Eine große konzeptionelle Herausforderung sieht der BDV im Vergleichsportal für die Angebote und hierbei insbesondere in der geplanten Sortierung nach Kosten und Rendite. Ohne Rubriken könne das zum Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ führen, wenn zum Beispiel ein ETF mit einem Garantieprodukt gleichgestellt werde.

Mit der Beibehaltung der Förderung des Immobiliensparens werde das Ziel verfehlt, die Altersvorsorge wirklich zu vereinfachen. „Die zahlreichen Regelungen des Referentenentwurfs im Kontext des Immobiliensparens sind teilweise sehr schwer verständlich. Es wäre, was Komplexität angeht, viel gewonnen, wenn die staatliche Förderung hierzu an anderer Stelle geregelt wird. Ein echter Durchbruch wäre eine Einigung mit den Ländern auf Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer“, so Lach. Kritisch sieht der BDV auch, dass Selbständige im ersten Schritt nicht einbezogen werden, obwohl gerade die privat vorsorgen müssen.

Einen Wettbewerbsnachteil haben aus Sicht des BDV zudem reine Versicherungsvermittler, die – anders als die Berater in den Banken und Sparkassen – nicht das ganze Spektrum der neuen Möglichkeiten nutzen können. Denn ihre Beratung muss sich auf Angebote mit Versicherungsmantel beschränken. „Es gibt Kunden, die ausdrücklich keinen Versicherungsmantel wünschen, aus welchen Gründen auch immer. Im Gegenzug behalten Versicherungsprodukte aber natürlich ihr Alleinstellungsmerkmal, eine lebenslang garantierte Rente bieten zu können. Es wird spannend zuzusehen, wie sich die Altersvorsorge mit dem hoffentlich kommenden Gesetz neu sortiert“, sagt Lach.

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