Von der Leyen verteidigte die Riester-Rente, mahnte zugleich aber weitere Verbesserungsvorschläge an: „Die Riester-Rente ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen Rente – insbesondere für junge Menschen, die bei der Altersvorsorge mit einem aus demografischen Gründen deutlich abgesenkten Rentenniveau kalkulieren müssen. Deshalb planen wir nicht nur neue Regeln, die Riestern einfacher und attraktiver machen: einen Deckel bei den Wechselkosten, eine bessere Beteiligung an den Überschüssen der Versicherungen und glasklare Informationen zum einfachen Produktvergleich“, sagte die Ministerin.
Auch der GDV betont, dass die Attraktivität der Riester-Rente weiter gestärkt werden müsse. Dies betreffe insbesondere die Dynamisierung des Fördervolumens, damit die mit der Einkommens- und Inflationsentwicklung wachsenden Versorgungslücken geschlossen werden können, erklärte der Verband gegenüber dem Branchendienst „Versicherungsjournal“. Zudem müsse der förderberechtigte Personenkreis erweitert werden, so dass auch Gewerbetreibende und andere Selbstständige die Möglichkeit zum „Riestern“ erhalten, so der GDV.
Wer sich heute für eine Riester-Rente entscheidet, investiert bis zu vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag. Der Mindesteigenbetrag beträgt 60 Euro jährlich oder fünf Euro monatlich. Der Staat unterstützt die Sparer mit mindestens 154 Euro jährlich. Pro Kind werden 185 Euro gewährt, für jedes, seit dem 1. Januar 2008 geborene Kind werden zusätzlich 300 Euro pro Jahr ausgezahlt. Auch wer arbeitslos ist oder in Elternzeit geht, erhält die Zulagen, da diese unabhängig vom Einkommen gewährt werden. (lk)
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